Gläubiger – Was du über Schulden wissen solltest
Als Gläubiger bezeichnet man jemanden, wenn er gegenüber einer anderen Person eine Forderung hat. D.h. dem Gläubiger wird etwas geschuldet. Derjenige der die Schuld begleichen muss, ist demnach der Schuldner.
Diese Schuld kann in unterschiedlichster Form daherkommen, typischerweise in Form einer Geldschuld. Aber auch die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen sind als Schulden zu verstehen. Daraus kann man ableiten, dass in einem typischen Geschäft, bspw. Schuhe gegen Geld, beide Parteien sowohl Gläubiger als auch Schuldner sind:
Der Schuhverkäufer ist Gläubiger, da ihm Geld geschuldet wird. Er ist aber auch Schuldner, da er dem Käufer die Schuhe liefern muss. Dasselbe gilt analog für den Käufer.
Der Schuldner zahlt nicht
Es kann vorkommen, dass der Schuldner die offene Schuld nicht begleicht. Normalerweise stellt ein Gläubiger eine Mahnung aus, um den Schuldner aufzufordern der Forderung nachzukommen. In der Schweiz gibt es dazu jedoch keine Vorgaben.
Liefert der Schuldner nach wie vor nicht, kann dieser betrieben werden. Dabei wendet man sich an das sogenannte Betreibungsamt. Dieses stellt einen Zahlungsbefehl aus. Das ist grundsätzlich nichts anderes als eine weitere Aufforderung die Schuld zu begleichen. Falls der Schuldner diese Aufforderung nicht nachkommt, können sein Einkommen und seine Vermögenswerte gepfändet werden. Dies kann der Schuldner jedoch anfechten und vor Gericht bringen.
Kommt es vor, dass kein Vertrag vorliegt, kann nach einem Schlichtungsverfahren bei einem Schlichtungsgericht auch geklagt werden. Dies ist jedoch meist mit hohen Verfahrens- und Anwaltskosten verbunden. Es sollte demnach abgeschätzt werden, ab welchem Betrag dieser Schritt sinnvoll erscheint.
Risiko minimieren als Gläubiger
Es gibt diverse Wege für Gläubiger, ihr Risiko zu minimieren. Der einfachste wäre beispielsweise, Geschäfte nur mit vertrauenswürdigen Partnern zu machen. Online geschieht dieser Schritt meistens durch Bewertungssysteme oder Zertifikate.
Andere typische Beispiele die man im Alltag antrifft sind beispielsweise die Vorkasse-Funktion. Ein Unternehmen setzt dabei voraus, erst zu liefern, nachdem die Zahlung eingegangen ist. Gerade im Internethandel ist das die übliche Vorgehensweise, da dort ja häufig internationale Geschäfte abgehandelt werden und eine Zahlungsforderung sich dadurch deutlich schwieriger und teurer gestaltet.
Ein weiteres Beispiel aus dem Alltag ist die Vorgehensweise bei Versicherungs- oder Mobilfunkverträgen. Die Unternehmung prüft dabei vor Vertragsabschluss, wie es um die Bonität des Kunden steht. Analog dazu steht die Kreditaufnahme bei einer Bank.
Wann verjähren Schulden?
Die Gültigkeit einer Rechnung läuft nach einer gewissen Zeit ab. Da die meisten Gläubiger äusserst strikt auf die Erfüllung der Leistung schauen, ist dies jedoch eher eine Seltenheit. Dennoch können Fehler passieren und eine offen Forderung geht vergessen.
In der Schweiz verjährt eine Schuld grundsätzlich nach zehn Jahren. Es gibt aber einige Ausnahmefälle, bei denen die Verjährungsfrist kürzer ist. Bei folgenden Forderungen ist die Verjährungsfrist auf nur fünf Jahre gesetzt:
- Rechnungen für Handwerksarbeiten
- Zeitungs- und Telefonabo’s
- Forderungen von Anwälten, Ärzten, Therapeuten, etc.
- Miet-, Pacht-, Kapitalzinsen
- Steuern
Mehr zum Thema Schuldner und Schuld finden Sie hier.