Eine häufig gewählte Gesellschaftsform ist die der Aktiengesellschaft (AG). Diese Rechtsform gehört zu den Kapitalgesellschaften, wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Kollektivgesellschaft. Sie ist die in der Schweiz von den vorher genannten nach wie vor die am meisten gewählte Gesellschaftsform.

Aktiengesellschaft – eine Definition
In der Schweiz gilt diese Gesellschaftsform nach wie vor als die prestigeträchtigste, da Sie das grösste Gründungskapital verlangt. Die gesetzlichen Grundlagen bilden die Artikel 620 bis 771 des Obligationenrechts. Das Aktienkapital muss mindestens 100’000 CHF betragen wobei mindestens 20% bzw. mindestens 50’000 liberiert bzw. einbezahlt werden muss (nur bei Namensaktien möglich). An diesem Unternehmen können sich auch Personen beteiligen, die nicht im Unternehmen tätig sind. Da diese Personen in den meisten Fällen anonym bleiben können, wird diese Gesellschaftsform im Französischen als Société anonyme (SA) bezeichnet.
Wer die Aktien eines Unternehmens kauft, wird als Aktionär bezeichnet. Das oberste Organ dieser Gesellschaft ist die Generalversammlung (GV). Dieses genehmigt die Jahresrechnung, wählt bzw. bestätigt die Mitglieder des Verwaltungsrates und die Revisionsstelle. Wenn eine Aktiengesellschaft Konkurs anmelden muss, verliert der Aktionär lediglich sein eingesetztes Kapital. Es ist nicht möglich ihn weitergehend zu belangen, denn als Gesellschafter haftet er nur mit seinem eingebrachten Geld.
Gründung der Aktiengesellschaft
Wie bereits erwähnt, benötigt man für die Gründung einer AG ein Aktienkapital von 100’000 CHF. Speziell zu erwähnen ist, dass neben Bargeld auch Sacheinlagen (qualifizierte Gründung) eingebracht werden können. Es können Inhaberaktien bzw. Namensaktien herausgegeben werden können.
Der Firmennamen kann man grundsätzlich frei wählen, jedoch er darf in der Schweiz nur ein Mal vorkommen. Das Handelsregisteramt prüft vor Eintragung in Handelsregister, ob der Name die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die Aktiengesellschaft wird zum Zeitpunkt errichtet, wenn die Öffentliche Urkunde erstellt ist. Dort sind Statuten, Einlagebeträge sowie die Gründungsorgane enthalten. Die AG gilt mit der Eintragung ins HR als entstanden.
Für die Gründung ist mit ca. 1’000 CHF zu rechnen (Notar/Anwalt). Dies umfasst die Erstellung der Urkunde inkl. Statuten. Wenn Sacheinlagen ins Spiel kommen, erhöht sich dieser Betrag. Das Handelsregister verlangt für die Eintragung je nach Kanton unterschiedliche Beträge. Es ist mit Kosten von ungefähr 850 CHF zu rechnen.
Organe der Aktiengesellschaft
In der Aktiengesellschaft gibt es verschieden Organe, die mit entsprechenden Pflichten und Rechte ausgestattet sind. Wie erwähnt ist die GV das oberste Organ. Sie entlastet bzw. wählt den Verwaltungsrat sowie die Revisionsstelle. Stimmberechtigt sind alle Aktionäre im Verhältnis zu ihrem Aktienanteil. Weiter gibt es den Verwaltungsrat, der die Aufsicht über die Geschäftsführung innehat und für die Entwicklung der Strategie verantwortlich ist. Ausserdem prüft er den Jahresabschluss bzw. Bilanz und Erfolgsrechnung des Unternehmens sowie entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Revisionsstelle ist für die Überprüfung einer ordnungsgemässen Buchführung verantwortlich.
Aktien: Das Kapital einer Aktiengesellschaft
Aktien können nach einem Going-Public auch an der Börse gehandelt werden. Das macht Aktien zu einer liquiden Investition. Aktien können, so lange nicht vertraglich eingeschränkt, frei gehandelt werden. Es wird zwischen Inhaber- und Namensaktien unterschieden, der wesentliche Unterschied ist, dass Namensaktien auf einen konkreten Namen lauten, Inhaberaktien dem Halter des jeweiligen Wertpapiers zu Gute kommen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)?
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Gesellschaftskapital ist in Aktien aufgeteilt, die den Aktionären gehören. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Gründung einer AG?
Für die Gründung einer AG sind mindestens eine Gründerin oder ein Gründer, ein öffentlich beurkundeter Gründungsakt, Statuten sowie ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Zudem schreibt das Schweizer Recht ein Mindestaktienkapital von CHF 100'000 vor, wovon mindestens CHF 50'000 oder 20 % des Nennwerts einbezahlt werden müssen.
Wer haftet bei einer Aktiengesellschaft?
Bei einer Aktiengesellschaft haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Die Aktionäre tragen lediglich das Risiko ihrer Kapitaleinlage und haften im Normalfall nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der AG.
Welche Organe hat eine Aktiengesellschaft?
Eine Aktiengesellschaft verfügt über drei gesetzlich vorgeschriebene Organe: die Generalversammlung, den Verwaltungsrat und – sofern gesetzlich erforderlich – die Revisionsstelle. Diese übernehmen unterschiedliche Aufgaben bei der Führung, Kontrolle und Vertretung der Gesellschaft.
Welche Vorteile bietet eine Aktiengesellschaft?
Zu den wichtigsten Vorteilen gehören die beschränkte Haftung, die einfache Übertragung von Aktien, eine höhere Kreditwürdigkeit sowie gute Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung. Dadurch eignet sich die AG insbesondere für Unternehmen mit grösserem Kapitalbedarf oder Wachstumsplänen.
Welche Nachteile hat eine Aktiengesellschaft?
Die Gründung und Führung einer AG sind mit höheren Kosten und administrativem Aufwand verbunden als bei anderen Rechtsformen. Hinzu kommen strengere gesetzliche Vorschriften, die Pflicht zur doppelten Buchführung sowie die wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinn und Dividendenausschüttungen.





