Sämtliche Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind, haben die Möglichkeit, sich einen Firmennamen zu geben. Dabei ist die Wahl des Namens weitgehend frei wählbar. Auch Fantasienamen dürfen dabei verwendet werden, sofern sie nicht irreführend sind oder dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Ausnahmen dabei bilden Vorschriften durch Gesetz wie bspw. Verletzung der Namensrechte. Die Ausnahmen sind am Schluss dieses Artikels aufgeführt.
Gebrauch des Firmennamens
Der vom Unternehmen gewählte Firmenname, muss in der Form, in der er im Handelsregister eingetragen wurde verwendet werden. D.h. er muss vollständig und unverändert auf sämtlichen Dokumenten vorzufinden sein. Zusätzlich sind aber auch Logos, Kurzformen oder Geschäftsbezeichnungen gebräuchlich vgl. OR Art. 954.
Tipps zur Namensfindung
Einen treffenden Namen findet man selten auf einen Schlag. Eine häufige Vorgehensweise ist, branchenspezifische Begriffe zu durchstöbern und im Team ein Brainstorming zu machen. Auch Namensgeneratoren, die man mit bereits gefundene Ideen füttert, können äusserst gute Unterstützung bieten. Hier ein paar Tipps, mit denen eine sinnvolle Namensgebung klappen sollte:
- Der Name sollte einprägsam leicht auszusprechen sein.
- Zweideutigkeit sollte vermieden werden.
- Der Name sollte von Kreativität zeugen und Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
- Wichtig ist, dass keine negativen Assoziationen mit dem Namen gemacht werden. Beschränken Sie sich auf neutrale Begriffe.
- Achten Sie sich darauf, den Namen erweiterbar zu halten: Das Geschäft könnte zu einem späteren Zeitpunkt auf andere Gebiets ausgedehnt werden. Aber: halten Sie ihn nicht zu allgemein. Sie wollen ja auch aus der Vielzahl an Unternehmen herausstechen.
- Vermeiden Sie Trends bei der Wahl des Namens, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Die Verwendung von bildhaften Ausdrücken ist empfehlenswert. Der Name bleibt den Leuten somit besser im Gedächtnis.
- Überprüfen Sie, ob eine Internet-Domain für den gewünschten Namen existiert und vergeben ist oder nicht.
- Überprüfen Sie des Weiteren, ob Sie den Namen als Marke eintragen lassen können.

Überprüfung und Schutz
Es ist überaus wichtig, dass der gewählte Name keine Namensrechte einer anderen Unternehmung verletzt. Damit würde man sich in die missliche Lage, verklagt zu werden bringen. Um zu prüfen, ob ein Name bereits eingetragen ist, verwenden Sie das Tool Regix vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister.
Schutz durch Handelsregistereintrag
Durch die Eintragung ins Handelsregister entsteht ein gewisser Schutz für den Firmennamen. Dieser ist aber nicht ganzheitlich und ist wie folgt gewährleistet:
Für Einzelfirmen, Kollektiv– und Kommanditgesellschaften gilt der Schutz nur lokal und nicht schweizweit, wenn der Firmenname ein Personenname ist. Die Namen von AGs und GmbHs hingegen, werden unbegrenzt und schweizweit geschützt.
Kontrollieren Sie auch, ob der von Ihnen gewünschte Name möglicherweise eine geschützte Marke verletzt. Suchen sie bereits eingetragene Marken auf dieser Seite. Durch den Handelsregistereintrag ist nur der Name Ihrer Unternehmung geschützt. Sichern Sie sich früh genug auch die Markenrechte daran, um auch Logo und Produkte zu schützen.
Sonderregelungen bei bestimmten Rechtsformen
Es existieren im Schweizer Recht gewisse Vorgaben, wenn bestimmte Rechtsformen gewählt wurden. Bspw. müssen bestimmte Zusätze oder Kürzel im Namen vorkommen. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht:
- Einzelunternehmen müssen den Namen des Gründers zwingend in den Firmennamen integrieren. Es ist nicht zulässig, Begriffe zu verwenden, die ein Gesellschaftsverhältnis andeuten.
- Gesellschaftsfirmen, wie z.B. AG, GmbH, KiG, müssen in ihre Namen die Gesellschaftsform aufgeführt haben. Dabei kann entweder die ausgeschriebene Form oder die Abkürzung verwendet werden. Die Liste der zulässigen Abkürzungen finden Sie hier.
- Für alle Firmennamen gilt die bereits oben erwähnte Beschränkung: Der Name darf nicht täuschend oder irreführend sein. Er darf dem öffentlichen Interesse nicht zuwiderlaufen.
Häufig gestellte Fragen
Warum ist die Wahl des Firmennamens so wichtig?
Der Firmenname ist ein zentrales Element des Unternehmensauftritts. Er sorgt für Wiedererkennung, vermittelt einen ersten Eindruck und trägt dazu bei, dass Kunden das Unternehmen leichter finden und im Gedächtnis behalten. Deshalb sollte der Name sorgfältig gewählt werden.
Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für einen Firmennamen?
Bei der Wahl des Firmennamens müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Name darf nicht irreführend sein, keine öffentlichen Interessen verletzen und muss sich – je nach Rechtsform – an die entsprechenden Vorschriften des Schweizer Firmenrechts halten.
Worauf sollte ich bei der Wahl eines Firmennamens achten?
Ein guter Firmenname sollte einprägsam, leicht verständlich und einfach auszusprechen sein. Gleichzeitig empfiehlt es sich, einen Namen zu wählen, der zur Geschäftstätigkeit passt und sich möglichst klar von Mitbewerbern unterscheidet.
Sollte ich die Verfügbarkeit meines Firmennamens prüfen?
Ja. Vor der Gründung sollte überprüft werden, ob der gewünschte Firmenname bereits im Handelsregister eingetragen ist und ob eine passende Internetdomain verfügbar ist. So lassen sich spätere Konflikte und zusätzliche Kosten vermeiden.
Kann ein Firmenname geschützt werden?
Mit dem Eintrag ins Handelsregister erhält ein Firmenname einen gesetzlichen Schutz im Rahmen der jeweiligen Rechtsform. Zusätzlich kann eine Markenanmeldung sinnvoll sein, wenn der Name langfristig exklusiv genutzt werden soll.
Kann ich meinen Firmennamen später ändern?
Grundsätzlich ist eine Änderung des Firmennamens möglich. Sie erfordert jedoch je nach Rechtsform die Anpassung des Handelsregistereintrags sowie weiterer Unterlagen und Kommunikationsmittel. Deshalb lohnt es sich, bereits bei der Gründung einen Namen zu wählen, der auch langfristig zum Unternehmen passt.





