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Gründung

Einzelunternehmen

Von

Philipp Smolarz

·

Veröffentlicht am

19.07.2022

Einzelunternehmer

Führt eine Einzelperson eine Firma und ist gleichzeitig auch Inhaber, spricht man von einem Einzelunternehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unternehmer bereits von Anfang an Mitarbeiter hat oder nicht. Diese treten nämlich als Arbeitnehmer auf und nicht als Teilhaber bzw. Geschäftsführer.

Wann sind Einzelunternehmen geeignet?

Eine Einzelunternehmung eignet sich vor allem bei Kleinunternehmen deren Tätigkeiten stark mit dem Inhaber verbunden sind. Typische Beispiel dafür sind Anwälte, Ärzte, Handwerker und Architekten. Mit rund 326‘000 Unternehmen ist die Einzelunternehmung die am häufigsten gewählte Form in der Schweiz. Als Grund dafür dürften die tiefen Gründungsanforderungen vermutet werden. Mit dem Beginn der längerfristigen, wirtschaftlichen Geschäftigkeit, entsteht die Einzelunternehmung. Darüber hinaus wird, falls die Unternehmung nach kaufmännischer Art geführt wird, ein Eintrag ins Handelsregister vorausgesetzt. Es bestehen keine Mindestkapitalanforderungen. Der Firmenname muss den Familienname enthalten, ist sonst jedoch frei wählbar.

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Vorteile des Einzelunternehmens

  • Vorausgesetzt ist nur ein Eintrag ins Handelsregister. Dieser aber muss nur vorgenommen werden, wenn der Jahresumsatz grösser als 100‘000 CHF ist.
  • Es gibt kein vorgegebenes Grundkapital.
  • Es besteht die Möglichkeit der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung des Gewinns zu entgehen.
  • Die Gründung eines Einzelunternehmens mit verhältnismässig tiefen Kosten erfolgen

Nachteile des Einzelunternehmens

  • Der Geschäftsinhaber ist unbeschränkt persönlich haftbar.
  • Aufgrund der namentlichen Eintragung im Handelsregister ist eine Anonymisierung nicht möglich.
  • Den Firmennamen kann man nur lokal schützen lassen.
  • Einzelunternehmen sind Personengesellschaften, daher ist der Zugang zum Kapitalmarkt erschwert.
  • Grosse Unternehmen sind häufig nicht interessiert an Geschäften mit Unternehmen, die wenig Kapital im Umlauf haben.

Besteuerung

Einzelunternehmensinhaber sind verpflichtet ihr vollständiges Vermögen und Einkommen, aus dem geschäftlichem wie auch aus privatem Bereich, zu versteuern. Bei einem jährlichen Umsatz von mehr als CHF 100‘000 sind auch noch Mehrwertsteuern zu entrichten. Falls Unternehmens- und Wohnsitz unterschiedliche Orte sind, kann Steuerplanung betrieben werden und unter Umständen ein Steuervorteil bspw. gegenüber der Kollektivgesellschaften erreicht werden.

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Nachfolgeregelung

Falls man ein Einzelunternehmen verkauft oder ein Nachfolger als neuer Inhaber einsetzen will, kann das nicht einfach so erfolgen. Da die Einzelfirma an den Gründer gebunden ist, endet mit dessen Ausstieg das Unternehmen. Eine Übertragung ist möglich durch die Veräusserung des Betriebs an ein Unternehmer, der eine neue Einzelfirma gründet. Dabei werden die Aktiven und Passiven übertragen an den neuen Unternehmer übertragen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, bei der eine einzelne Person Inhaber und Unternehmer zugleich ist. Ob Mitarbeitende beschäftigt werden oder nicht, spielt dabei keine Rolle, da diese als Arbeitnehmer und nicht als Mitinhaber auftreten.

Für wen eignet sich ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen eignet sich vor allem für Kleinunternehmen, deren Tätigkeit eng mit der Inhaberin oder dem Inhaber verbunden ist. Typische Beispiele sind Anwaltskanzleien, Arztpraxen, Handwerksbetriebe oder Architekturbüros.

Welche Voraussetzungen gelten für die Gründung eines Einzelunternehmens?

Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Aufnahme einer dauerhaften selbstständigen Geschäftstätigkeit. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Wird das Unternehmen nach kaufmännischer Art geführt und erzielt einen Jahresumsatz von mehr als CHF 100'000, ist ein Eintrag ins Handelsregister notwendig. Der Firmenname muss den Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers enthalten.

Welche Vorteile bietet ein Einzelunternehmen?

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören die geringen Gründungskosten, der Verzicht auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital sowie die einfache Gründung. Zudem kann eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung vermieden werden.

Welche Nachteile hat ein Einzelunternehmen?

Der grösste Nachteil ist die unbeschränkte persönliche Haftung der Inhaberin oder des Inhabers. Darüber hinaus ist der Zugang zum Kapitalmarkt erschwert, der Firmenschutz gilt nur lokal und aufgrund des Handelsregistereintrags ist keine Anonymität möglich.

Kann ein Einzelunternehmen verkauft oder übertragen werden?

Ein Einzelunternehmen ist an die Inhaberin oder den Inhaber gebunden. Scheidet diese Person aus, endet das Unternehmen grundsätzlich. Soll der Betrieb weitergeführt werden, werden die Aktiven und Passiven an eine andere Person übertragen, die anschliessend ein neues Einzelunternehmen gründet.

Über den Autor

Philipp Smolarz

Inhaber und Geschäftsführer pebe AG

Seit weit mehr als einem Jahrzehnt ist Philipp Smolarz als Unternehmer in der Softwarebranche tätig. Seine Fachkenntnisse in der Buchhaltungsbranche fundieren auf die langjährige Praxiserfahrung in leitender Position. Neben seinem tiefgreifenden Branchenwissen liegen seine Kernkompetenzen insbesondere in der Strategieentwicklung, der Unternehmens- und Personalführung sowie im Marketing & Vertrieb.

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