Bonuszahlungen in der Schweiz – Was du über Rechte, Pflichten und Berechnung wissen musst

Bonuszahlungen sind ein wichtiges Instrument zur Leistungsförderung, müssen aber klar geregelt und transparent kommuniziert werden. Wer Rechte, Pflichten und steuerliche Aspekte kennt, schafft Fairness und Vertrauen, sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende.

Bonuszahlungen in der Schweiz
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Bonuszahlung? (Definition)

Eine Bonuszahlung ist eine zusätzliche Vergütung zum vereinbarten Lohn, als Anerkennung für persönliche Leistung oder den Erfolg deines Teams oder Unternehmens. Sie soll motivieren, gute Leistungen belohnen und die langfristige Bindung zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgeber stärken.

In der Schweiz gehören Bonuszahlungen vor allem in leistungsorientierten Branchen wie dem Verkauf, dem Finanzwesen oder dem Management längst zum Alltag. Dort sind sie oft fester Bestandteil der Vergütungssysteme und orientieren sich an klar definierten Zielen wie Umsatz, Projekterfolg oder Gewinn.

Abgrenzung zu Fixlohn und Gratifikation

Der Fixlohn ist der vertraglich vereinbarte, garantierte Teil des Einkommens. Er wird unabhängig von der Leistung monatlich ausbezahlt.
Der Bonus hingegen ist variabel – er hängt von messbaren Resultaten oder Zielerreichungen ab.

Von der Gratifikation unterscheidet sich der Bonus hauptsächlich durch seinen rechtlichen Charakter:

  • Eine Gratifikation ist freiwillig und liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

  • Ein Bonus wird häufig vertraglich geregelt oder nach objektiven Kriterien berechnet. Wird er regelmässig und vorbehaltlos ausbezahlt, gilt er als Lohnbestandteil, mit entsprechendem Anspruch für den Mitarbeitenden.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Verkäufer erhält für das Erreichen seines Umsatzziels von 500’000 Franken eine Bonuszahlung von 5 %. Wird das Ziel übertroffen, steigt auch der Bonusbetrag – bleibt es unerreicht, reduziert sich die Auszahlung oder entfällt ganz.

Bonus, 13. Monatslohn, Prämie oder Gratifikation – wo liegt der Unterschied?

In der Schweizer Lohnpraxis tauchen viele Begriffe auf, die sich ähneln, aber rechtlich und praktisch unterschiedliche Bedeutungen haben. Wer den Überblick behält, vermeidet Missverständnisse und schafft Klarheit, sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende.

Unterschied Bonus, 13. Monatslohn, Prämie oder Gratifikation

Bonus

Ein Bonus ist eine leistungsabhängige Zusatzvergütung. Er kann an individuelle, teambezogene oder unternehmerische Ziele geknüpft sein. Zum Beispiel an Umsatz, Projekterfolg oder Gewinn.
Wird ein Bonus vertraglich geregelt oder regelmässig ausbezahlt, kann er rechtlich zum Lohnbestandteil werden.

Beispiel aus dem KMU-Alltag:
Ein Verkaufsleiter erhält bei Erreichen seines Umsatzziels von 1 Mio. Franken einen Bonus von 2 %. Wird das Ziel übertroffen, steigt auch der Bonusbetrag.

Prämie

Eine Prämie ist meist eine einmalige Anerkennung für besondere Leistungen oder aussergewöhnlichen Einsatz. Sie wird oft spontan vergeben und liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

Beispiel:
Eine Mitarbeiterin erhält eine Prämie für eine innovative Idee, die interne Prozesse verbessert.

Gratifikation

Die Gratifikation (Art. 322d OR) ist eine freiwillige Sonderzahlung, die häufig zu besonderen Anlässen wie Weihnachten oder am Jahresende erfolgt.
Wird sie jedoch mehrmals vorbehaltlos ausbezahlt, verliert sie ihren freiwilligen Charakter und kann zum gewohnten Lohnbestandteil werden.

Beispiel:
Ein KMU zahlt seiner Belegschaft seit fünf Jahren jedes Jahr im Dezember eine Weihnachtsgratifikation. Nach dieser Zeit kann ein rechtlicher Anspruch entstehen.

13. Monatslohn

Der 13. Monatslohn ist kein Bonus und keine Gratifikation, sondern ein vertraglich vereinbarter fixer Lohnbestandteil. Er wird, meist im Dezember, als zusätzliche Monatszahlung ausbezahlt und steht Mitarbeitenden verbindlich zu, sofern er im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsregelung vorgesehen ist.

Beispiel:
Eine Mitarbeiterin mit einem Jahreslohn von 78’000 Franken erhält jeden Monat 6’000 Franken plus im Dezember den 13. Monatslohn von 6’000 Franken.

Welche Arten von Bonuszahlungen gibt es?

Nicht jeder Bonus ist gleich. In der Praxis haben sich verschiedene Modelle etabliert, die sich in Zweck, Häufigkeit und Berechnungsgrundlage unterscheiden.

Arten von Bonuszahlungen

Individuelle Zielboni

Diese Boni basieren auf den persönlichen Zielen eines Mitarbeitenden – etwa Umsatz, Produktivität oder Kundenzufriedenheit.

Nutzen: Sie fördern Eigenverantwortung und Motivation, sind aber nur fair, wenn die Ziele realistisch und transparent messbar sind.

Beispiel: Ein Kundenberater erhält 3 % Bonus auf alle abgeschlossenen Verträge, die über 100’000 Franken liegen.

Umsatz- und Leistungsprämien

Hier wird der Bonus an unternehmerische Kennzahlen oder die Leistung eines Teams gekoppelt.

Nutzen: Häufig in Verkauf, Produktion oder Start-ups, wo Ergebnisse direkt messbar sind.

Beispiel: Ein Handwerksbetrieb zahlt seinem Montageteam einen Bonus, wenn der Quartalsumsatz um mehr als 10 % steigt.

Einmalige oder spontane Sonderzahlungen

Diese Boni sind nicht planbar und werden ad hoc vergeben, etwa als Dankeschön für besonderen Einsatz oder ausserordentliche Erfolge.

Nutzen: Sie stärken Motivation und Loyalität, ohne dauerhafte Verpflichtung.

Beispiel: Nach einem erfolgreichen Projektabschluss erhalten alle Beteiligten einen spontanen Bonus von 500 Franken.

Systematische und wiederkehrende Boni

Diese Form ist institutionalisiert – also Teil eines jährlichen Vergütungssystems.
Nutzen: Sie schafft klare Erwartungen, kann aber auch rechtlich anspruchsvoll werden, weil durch Regelmässigkeit ein Anspruchscharakter entsteht.

Beispiel: Ein KMU zahlt allen Mitarbeitenden jährlich 5 % des Unternehmensgewinns als Bonus – anteilig zum Beschäftigungsgrad.

Häufige Fehler bei Bonusregelungen – und wie du sie vermeidest

Bonusregelungen sollen motivieren, führen aber oft zu Missverständnissen oder Streit. Die häufigsten Stolperfallen lassen sich leicht vermeiden:

  • Unklare Ziele: Definiere messbare und realistische Ziele. Unpräzise Vorgaben führen oft zu Missverständnissen.

  • Freiwilligkeitsvorbehalt fehlt: Kommuniziere immer, dass Bonuszahlungen freiwillig sind. Andernfalls entsteht schnell ein Anspruch auf zukünftige Zahlungen.

  • Fehlende Transparenz: Mitarbeitende müssen verstehen, wie Boni berechnet werden und welche steuerlichen Auswirkungen sie haben.

Tipp: Klare Regeln schaffen Vertrauen und vermeiden Streitigkeiten.

Rechtliche Grundlagen: Anspruch auf Bonuszahlungen in der Schweiz

Ob ein Bonus gezahlt werden muss oder freiwillig ist, hängt in der Schweiz stark davon ab, wie er vereinbart und gehandhabt wird.

Wann gilt ein Bonus als Lohnbestandteil?

Wird ein Bonus regelmässig, in gleicher Form oder vertraglich zugesichert, gilt er als Bestandteil des Lohns.

Das bedeutet: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihn auszuzahlen, auch bei Kündigung oder Zielverfehlung, sofern kein klarer Vorbehalt im Vertrag steht.
Wird der Bonus dagegen nur gelegentlich und mit Freiwilligkeitsvorbehalt ausbezahlt, bleibt er eine Gratifikation – also eine freiwillige Sonderzahlung.

Freiwillige vs. vertraglich geschuldete Boni

  • Freiwillig: Der Arbeitgeber behält sich ausdrücklich vor, ob und in welcher Höhe ein Bonus bezahlt wird.

  • Vertraglich geschuldet: Der Bonus ist in Arbeitsvertrag, Reglement oder Zielvereinbarung fest verankert – und damit einklagbar.
    Wichtig ist der schriftliche Vorbehalt, sonst wird aus einer freiwilligen Zahlung schnell ein Anspruch.

Gleichbehandlungspflicht bei Prämien und Bonuszahlungen

Auch wenn Boni grundsätzlich individuell gestaltet werden dürfen, gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung.
Das heisst: Arbeitgeber dürfen keine willkürlichen Unterschiede machen – zum Beispiel Boni nur ausgewählten Mitarbeitenden auszahlen, wenn die Leistung vergleichbar ist.

Darf der Arbeitgeber Bedingungen für den Bonus festlegen?

Ja, aber nur unter klaren Voraussetzungen. Bonusbedingungen (z. B. „nur bei Anstellung per 31. Dezember“) sind zulässig, sofern sie transparent und vertraglich geregelt sind.
Unklare oder nachträglich geänderte Bedingungen können jedoch unwirksam sein und zu Rechtsstreit führen.

Steuerliche Behandlung von Bonuszahlungen

Bonuszahlungen gelten in der Schweiz grundsätzlich als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit – und sind somit steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wie Bonuszahlungen in der Schweiz versteuert werden

Sobald ein Bonus ausbezahlt wird, wird er auf der Lohnabrechnung ausgewiesen und mit AHV/IV/EO sowie Quellen- oder Einkommenssteuer belastet.
Auch freiwillige Gratifikationen müssen versteuert werden – unabhängig davon, ob sie regelmässig oder einmalig erfolgen.

Unterschied zwischen Lohnbestandteil und Gratifikation

Der Unterschied ist steuerlich relevant:

  • Lohnbestandteil (Bonus): Wird voll mit den Sozialabgaben und der Einkommenssteuer verrechnet.

  • Gratifikation: Wird ebenfalls versteuert, gilt aber rechtlich als freiwillig. Nur die AHV-Beitragspflicht kann – je nach Regelmässigkeit – variieren.

Tipps für korrekte Verbuchung und Deklaration

Für KMU empfiehlt sich eine klare Trennung in der Lohnbuchhaltung:

  • Bonuszahlungen sollten als variable Lohnbestandteile verbucht werden.

  • Gratifikationen erscheinen unter Sonderzahlungen.
    Transparente Lohnabrechnungen schaffen Nachvollziehbarkeit – sowohl für die Mitarbeitenden als auch für Steuerbehörden.

Bonuszahlungen bei Teilzeit, Kündigung oder Stellenwechsel

Anspruch bei Teilzeitpensum oder Austritt

Teilzeitangestellte haben Anspruch auf anteilige Bonuszahlungen, wenn der Bonus leistungs- oder ergebnisbezogen berechnet wird.
Bei Austritt während des Jahres kann ein pro rata Anspruch entstehen – also anteilig gemäss Beschäftigungsdauer oder Zielerreichung.

Bonuszahlung bei Kündigung oder Nichterreichen der Ziele

Wenn der Bonus vertraglich geschuldet ist, kann er auch dann fällig werden, wenn das Anstellungsverhältnis vor der Auszahlung endet.
Fehlt eine klare Regelung, entscheidet das Gericht nach Treu und Glauben – insbesondere, wenn der Bonus Teil der Gesamtvergütung ist.
Bei Zielboni gilt: Nur objektiv überprüfbare Kriterien dürfen für den Bonus massgeblich sein.

Gerichtsurteile und Praxisbeispiele

Die Schweizer Rechtsprechung zeigt, dass Regelmässigkeit entscheidend ist.
Wenn ein Bonus mehrfach ohne Vorbehalt ausbezahlt wurde, kann daraus ein Rechtsanspruch entstehen – selbst wenn im Vertrag „freiwillig“ steht.
Umgekehrt kann der Arbeitgeber durch klare Vertragsklauseln und transparente Kommunikation rechtliche Risiken vermeiden.

Bonuszahlungen in der Schweiz – So viel erhielten Arbeitnehmende 2022

Die Bedeutung von Bonuszahlungen in der Schweiz zeigt sich auch in den Zahlen:
Laut der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2022 erhielt rund ein Drittel aller Arbeitnehmenden in der Schweiz eine Bonuszahlung. Im Durchschnitt betrug die Höhe dieser Jahresboni 11’670 Franken.

Je nach Branche und Verantwortung im Unternehmen gibt es jedoch deutliche Unterschiede:

  • Öffentliche Verwaltung: ca. 4’800 Franken

  • Detailhandel: rund 22’000 Franken

  • Maschinenindustrie: etwa 47’000 Franken

  • Banken: durchschnittlich 146’000 Franken

  • Tabakindustrie: über 290’000 Franken

Diese Zahlen machen deutlich, dass Bonuszahlungen längst nicht nur im Topmanagement vorkommen, sondern auch in breiten Teilen der Wirtschaft eine wichtige Rolle spielen.

Quelle: Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE), 2022

Fazit: So nutzt du Bonuszahlungen gezielt für Motivation und Bindung

Ein gut durchdachtes Bonussystem motiviert und bindet Mitarbeitende langfristig. Klare Regeln, faire Ziele und offene Kommunikation sorgen dafür, dass Bonuszahlungen wirklich das tun, was sie sollen – Leistung belohnen und Vertrauen stärken.

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Martin Steinbrecher

Martin Steinbrecher ist als Online Marketing Specialist bei pebe AG tätig. Er ist für die Verwaltung der Webseiten, den gesamten deutschsprachigen Leadfunnel und die Growth-Strategie zuständig. Zusätzlich leitet er mit seiner umfangreichen Erfahrung die Contentstrategie über sämtliche digitale Kanäle.

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