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Lohnbuchhaltung

Lohnabzüge Schweiz 2025: Von Brutto zu Netto – der Leitfaden für KMU & Selbstständige

Von

Martin Steinbrecher

·

Veröffentlicht am

10.10.2025

Lohnabzüge Schweiz

Die Lohnabrechnung ist jeden Monat Pflichtprogramm. Für Arbeitgebende bedeutet sie Verantwortung und Präzision. Für Mitarbeitende schafft sie Transparenz über den Nettolohn. Wichtig ist: Der Arbeitgeber muss die gesetzlich vorgesehenen Beiträge und Lohnabzüge korrekt umsetzen. Zusätzlich können vertragliche Regelungen wie KTG, überobligatorische Vorsorge oder GAV-Bestimmungen greifen.

Dieser Beitrag liefert kompakte Informationen für 2025, erklärt die Sozialversicherungen, und zeigt, wie Sie mit dem Lohnmodul von pebe Live Abzüge automatisiert, regelkonform und effizient erledigen.

Ein Schnellüberblick für die Schweiz

  • Was wird abgezogen?
  • Abgezogen werden in der Schweiz in der Regel AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG (BU/NBU) sowie oft die Krankentaggeldversicherung.
  • Gegebenenfalls kommt Quellensteuer dazu, je nach Wohnsitz und Status.
  • Wer zahlt was?
  • Die Beiträge tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig je zur Hälfte (z. B. AHV/IV/EO, ALV).

Pflichtabzüge & Beiträge einfach erklärt

Die folgenden Abschnitte ordnen die Beiträge entlang der Sozialversicherungen ein. Sie zeigen Beitragspflicht, Berechnungslogik und typische Fehlerquellen. So behalten Sie die Höhe der Abzüge im Griff und vermeiden Rückfragen.

Kategorie Alters- und
Hinterlassenen-
versicherung (AHV)
Invaliden-
versicherung (IV)
Erwerbsersatz-
ordnung (EO)
Total
AHV/IV/EO
Arbeitslosen-
versicherung (ALV)
Arbeitnehmer/-innen 8,7 % vom Einkommen
(je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
1,4 % 0,5 % 10,6 % 2,2 %
(je 1,1 %)
Selbstständig-
erwerbende
8,1 % vom Einkommen
(unter 60’500 Fr. reduzierter Satz)
1,4 % 0,5 % 10 % Keine ALV
Nicht-
erwerbstätige
530.– bis
26’500.– Fr.
(je nach Vermögen)
Im Beitrag
enthalten
Keine ALV

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

AHV / IV / EO – Beiträge, Beitragspflicht & Zweck

Die1. Säule deckt Alter, Invalidität und Hinterlassene ab. Die Beitragspflicht beginnt bei Erwerbstätigen mit der Vollendung des 17. Altersjahr (ab dem Folgejahr). Bei erwerbstätigen Rentner gilt ein Freibetrag pro Arbeitgeber; darüber fallen wieder Beiträge an. Die Höhe der kombinierten Beiträge (AHV/IV/EO) ist fix prozentual auf dem Einkommen.

Meist tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte. Ziel ist die Finanzierung laufender Renten und Leistungen der 1. Säule.

Praxisfehler: Freibeträge bei Pensionierten übersehen oder mehrere Lohn-Quellen nicht sauber abgegrenzt.

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ALV – Beiträge und Lohnobergrenze

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sichert den Lohn gegen Erwerbsausfall bei Arbeitslosigkeit ab. Die Beiträge fallen bis zu einer festgelegten Lohnobergrenze in Franken an. Auf Einkommen über der Grenze werden keine ALV-Beiträge fällig. Selbständigerwerbende zahlen keine ALV-Beiträge.

Tipp: In der Lohnabrechnung die Obergrenze als „maximale Beitragsgrundlage in Franken“ klar ausweisen.

BVG – Beiträge auf dem koordinierten Lohn

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) deckt Risiken Alter, Tod und Invalidität ab. Der Eintritt erfolgt ab gesetzlicher Schwelle; berechnet wird auf dem koordinierten Lohn. Der koordinierte Lohn ergibt sich aus dem Lohn abzüglich Koordinationsabzug. Die Beiträge richten sich nach Alter und PK-Plan und werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Arbeitgebende übernehmen mindestens den gleichen Anteil oder mehr – das stärkt die Altersvorsorge.

Fehlercheck: Eintritt bei Arbeitsbeginn oder Pensumswechsel vergessen; pro-rata-Berechnung nicht sauber umgesetzt.

UVG – Prämie, Beiträge & versicherter Lohn

Die Unfallversicherung (UVG) unterscheidet Unfall im Betrieb (BU) und in der Freizeit (NBU). Ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von 8 Stunden ist NBU obligatorisch. Die BU-Prämie trägt in der Regel der Arbeitgeber; die NBU-Prämie wird häufig den Mitarbeitenden belastet. Für die Abrechnung zählt der versicherter Lohn bis zur festgelegten Obergrenze in Franken. Risiko-Deckung und Leistungen (z. B. Taggeld, Heilbehandlung) sind gesetzlich geregelt.

Stolperstein: NBU bei Teilzeit übersehen oder während unbezahltem Urlaub den Schutz nicht verlängert.

Krankentaggeldversicherung (KTG) – Prämie, Beiträge & Lohnfortzahlung

Die Krankentagegeldversicherung (KTG) ist nicht obligatorisch, aber weit verbreitet. Sie ersetzt die gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit für eine vertraglich definierte Dauer. Die Prämie wird je nach Vertrag ganz, hälftig oder anteilig durch Arbeitgebende und Mitarbeitende getragen. Als Ergänzung stabilisiert sie Liquidität im Unternehmen und schützt den Lohn der Mitarbeitenden.

Hinweis: Bedingungen genau lesen, denn Wartezeiten, Deckungsumfang und Bezug von Taggeldern variieren.

Fehler: KTG und gesetzliche Lohnfortzahlung doppelt oder falsch kombiniert.

Spezialfälle, die das Netto verändern

Besondere Personengruppen oder Ereignisse beeinflussen Beiträge und Abzüge. Achten Sie auf Regeln in Ihrem Einzelfall.

Quellensteuer – Status, Tarife und Wohnsitz

Quellensteuern gelten u. a. für Personen ohne Niederlassung C oder ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz. Die Tarife sind kantonal; der Bezug von Bonus oder Nachzahlung kann den Monatssatz verändern. Lebensereignisse (Heirat, Kinder, Konfession) zeitnah melden.

Lernende, Praktikanten, Studierende – Beitragspflicht im Blick

Ab Beginn der Beitragspflicht gelten reguläre AHV/IV/EO-Beiträge für Erwerbstätige. Bei reinen Nichterwerbstätigen greifen pauschale Regelungen je nach Vermögen/Einkommen. Ferienlohn, Spesen und Lohnbestandteile sauber deklarieren.

Pensionierte Mitarbeitende – Freibetrag & Vorsorge

Erwerbstätige Rentner profitieren pro Arbeitgeber von einem Freibetrag in Franken. Über dem Freibetrag werden Beiträge auf dem Einkommen geschuldet; in der 2. Säule gelten PK-Optionen. Prüfen Sie, ob ein freiwilliger Bezug oder Weiterführung der Vorsorge sinnvoll ist.

Kurzarbeit & EO – Abbildung der Leistungen

Kurzarbeits- und Erwerbsersatz-Leistungen sind korrekt im Lohnlauf abzubilden. Die Beitragspflicht auf Entschädigungen folgt speziellen Regeln. Dokumentieren Sie sauber, damit Informationen für Revisionen vorliegen.

Naturalleistungen & Fringe Benefits – Einordnung

Geschäftsauto, Telefon, Mahlzeiten können massgebenden Lohn darstellen. Spesen sind exakt zu regeln; pauschale Sätze nur gemäss internen Vorgaben und Rechtsprechung. So vermeiden Sie Nachkorrekturen bei der Höhe der Abzüge.

Von Brutto zu Netto – eine Lohnabrechnung Schritt für Schritt

1) Bruttolohn bestimmen.

Fixlohn, Stundenlohn, 13. Lohn, Boni, Überstunden – alle Lohnbestandteile transparent erfassen.

2) Pflichtabzüge anwenden.

AHV/IV/EO, ALV, BVG auf koordinierten Lohn, UVG (BU/NBU) nach Zuständigkeit.

3) Optionale Abzüge ergänzen.

Krankentaggeldversicherung, freiwillige Vorsorge, Pfändungen.

4) Sachbezüge & Spesen ausweisen.

Richtige steuerliche Einordnung schützt vor Nachbelastungen.

5) Nettolohn berechnen & Zahlung ausführen.

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Praxisbeispiel: eine Beispiel-Lohnabrechnung

Vereinfachte Lohnabrechnung für März 2025

Position Betrag (CHF)
Bruttolohn 5’200.00
AHV (4.35 %) −226.20
IV (0.70 %) −36.40
EO (0.25 %) −13.00
ALV (1.10 %) −57.20
NBU (1.40 %) −72.80
PK (7.00 %) −364.00
KTG (0.70 %) −36.40
Total Abzüge −806.00
Nettolohn 4’394.00

Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

  • BVG-Eintrittsschwelle bei Teilzeit übersehen.
  • Koordinierter Lohn falsch berechnet oder pro-rata nicht angewandt.
  • NBU-Pflicht ab 8 Std/Woche nicht oder falsch verrechnet.
  • Quellensteuer-Tarif nach Ereignissen nicht aktualisiert.
  • KTG und OR-Lohnfortzahlung doppelt.
  • Boni nicht als massgebender Lohn erfasst.

Fehler vermeiden - Lohnabrechnung mit pebe Live

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Pflichten der Arbeitgeber

  • Melden Sie neue Mitarbeitende rechtzeitig bei Ausgleichskasse, UVG-Versicherer und Pensionskasse an.
  • Deklarieren Sie Lohnsummen fristgerecht und archivieren Sie die Informationen nachvollziehbar.
  • Jahresendprozesse: Lohnausweis korrekt, vollständig, pünktlich.

Welche Vorteile bringt die Erstellung der Abrechnung mit einer Software?

Der Einsatz einer geeigneten Software hilt dir alle gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen zu erfüllen. Alle Daten, die in die Abrechnung eingepflegt werden müssen (z. B. Name, Anschrift und Bankdaten des Arbeitnehmers) sind an einer zentralen Stelle sofort verfügbar. Mit den Funktionen, die ein Lohnabrechnungssystem bietet, werden alle rechtlichen Anforderungen an eine Lohnabrechnung erfüllt. Da eine Software zur Erstellung der Abrechnung stets auf dem neusten Stand ist, sind alle Angaben zum Bruttolohn, zur Lohnsteuer und den sozialversicherungsrechtlichen Abzügen immer korrekt. Der pünktliche Versand der Dokumente an die Mitarbeiter, mach die Lohnbuchhaltung zu einer bequemen Sache.

Intern oder extern abrechnen? Eine Entscheidungshilfe für KMU

Die Lohnabrechnung kann entweder im Unternehmen selbst erstellt oder an einen Treuhänder bzw. externen Anbieter ausgelagert werden.

Interne Erstellung:

Vorteile:

  • Volle Kontrolle und Unabhängigkeit
  • Keine externen Kosten
  • Hoher Datenschutz, da keine Weitergabe sensibler Daten

Nachteile:

  • Zeitaufwand
  • Fachwissen erforderlich
  • Fehleranfälligkeit ohne Software-Unterstützung

Externe Erstellung:

Vorteile:

  • Zeitersparnis
  • Experten übernehmen die Verantwortung
  • Immer gesetzlich aktuell

Nachteile:

  • Laufende Kosten
  • Abhängigkeit von Deadlines externer Anbieter
  • Sensible Daten müssen weitergegeben werden

Viele kleine Unternehmen nutzen hybride Lösungen: z. B. eine Cloud-basierte Lohnsoftware, auf die auch der Treuhänder Zugriff hat. So lassen sich Kosten und Aufwand optimieren.

Die 5 häufigsten Fehler – und wie du sie vermeidest

Selbst kleinen Unachtsamkeiten in der Lohnabrechnung können zu teuren Konsequenzen führen. Besonders ohne Erfahrung in der Lohnbuchhaltung passieren leicht Fehler.

Typische Fehlerquellen:

  • Veraltete oder falsche Personalstammdaten
  • Einmalige Sonderzahlungen werden vergessen oder falsch berechnet
  • Quellensteuer nicht korrekt abgerechnet
  • Fehlberechnung von Kranken- oder Unfalltaggeldern
  • Falsche BVG-Abzüge gemäss Reglement der Pensionskasse
  • Abgabefristen bei Sozialversicherungen werden verpasst

So vermeidest du diese Fehler:

  • Nutze Checklisten und standardisierte Prozesse
  • Halte dich über gesetzliche Änderungen auf dem Laufenden
  • Prüfe die Abrechnung mit einer Lohnsoftware oder durch eine zweite Person
  • Stelle sicher, dass alle Mutationen zeitnah erfasst werden

Aufbewahrungspflicht, Datenschutz & Kontrolle: Was sonst noch wichtig ist

Lohnabrechnungen enthalten besonders sensible Daten. Deshalb gelten strenge Anforderungen an Datenschutz und Aufbewahrung.

Aufbewahrungsfristen:

  • Lohnunterlagen müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (steuer- und sozialversicherungsrechtlich)
  • Fristbeginn: Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Abrechnung erstellt wurde

Datenschutz:

  • Zugriff nur für berechtigte Personen
  • Elektronische Speicherung sollte verschlüsselt und gesichert erfolgen
  • Keine Weitergabe an Dritte ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage

Beispiel Lohnabrechnung

Verheirateter Arbeitnehmer, 2 Kinder, 60 %-Pensum, Kirchenmitglied

Position Betrag CHF Satz / Anteil
Bruttolohn (60 % Pensum) 4’200.00
Kinderzulagen 400.00 pauschal
Spesenpauschale (nicht AHV-pflichtig) 100.00 pauschal
Bruttolohn inkl. Zulagen 4’700.00
AHV / IV / EO −240.88 5.125 %
ALV −46.20 1.10 %
Nichtberufsunfallversicherung (NBU) −70.50 1.50 %
Krankentaggeldversicherung (KTG) −23.50 0.50 %
Pensionskasse (BVG) −252.00 6.00 %
Kirchensteuer −19.00 individuell
Total Abzüge −652.08
Nettolohn (Auszahlungsbetrag) 4’047.92

Checkliste: Deine Lohnabrechnung sicher und korrekt erstellen

Kategorie Zu prüfen / erledigen
1. Grundlegende Angaben ☐ Name und Adresse des Arbeitgebers
☐ Name, Adresse, Geburtsdatum des Arbeitnehmers
☐ AHV-Nummer und interne Personalnummer
☐ Abrechnungsperiode (z. B. Mai 2025)
☐ Pensum (z. B. 60 %, 100 %)
☐ Bankverbindung des Arbeitnehmers
2. Bruttolohn & Zulagen ☐ Bruttolohn gemäss Vertrag oder Stundenabrechnung
☐ Kinderzulagen
☐ Schicht-/Nacht-/Sonntagszulagen
☐ Boni / Gratifikationen
☐ Spesenpauschalen (nicht AHV-pflichtig)
3. Sozialabzüge ☐ AHV / IV / EO (5.125 %)
☐ ALV (1.10 % bis Jahreslohn CHF 148’200)
☐ Nichtberufsunfallversicherung (NBU)
☐ Krankentaggeldversicherung (sofern vereinbart)
☐ BVG (abhängig von Alter & Einkommen)
☐ Quellensteuer (falls pflichtig)
☐ Kirchensteuer (falls Mitglied)
4. Nettolohn berechnen ☐ Abzüge korrekt berechnet
☐ Auszahlungsbetrag: Bruttolohn + Zulagen − Abzüge
5. Formelle Anforderungen ☐ Schriftlich & verständlich (PDF oder Papier)
☐ Abzüge und Zulagen einzeln ausgewiesen
☐ Dokument nachvollziehbar und prüffähig
6. Kontrolle & Archivierung ☐ Lohnabrechnung archiviert (Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre)
☐ Auszahlung fristgerecht erfolgt
☐ Kontrolle durch interne Stelle oder Treuhänder erfolgt

Fazit: Lohnabrechnung muss nicht kompliziert sein – wenn man weiss, wie

Bei der Erstellung der Lohnbuchhaltung für deine Mitarbeiter musst du viele rechtliche Bestimmungen beachten. Als Nichtprofi in wichtigen Lohnfragen bist du mit der Arbeit schnell überfordert, wenn es darum geht, die Lohnabzüge oder den Monatslohn bei einer Lohnfortzahlung zu berechnen.

Die Erstellung einer Lohnabrechnung ist mit hohen Herausforderungen verbunden. Wichtig ist, dass du dich durch die vielen gesetzlichen Bestimmungen nicht einschüchtern lässt. Mit der richtigen Software und dem richtigen Tool, kann die Lohnabrechnung für deine Mitarbeiter in nur wenigen Schritten erstellt werden und die Erstellung der Lohnbuchhaltung bereitet kein Kopfzerbrechen mehr.

Für Schweizer Unternehmen gibt es dafür zahlreiche Onlineangebote. Die pebe Live Lohnbuchhaltung beispielsweise ist im Grundtarif sogar kostenlos. Jetzt ausprobieren.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Lohnabzüge gibt es in der Schweiz?

In der Schweiz werden vom Bruttolohn verschiedene gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Dazu gehören unter anderem die Beiträge für AHV, IV und EO, die Arbeitslosenversicherung (ALV), die berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse), die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) sowie – je nach Arbeitsvertrag – Beiträge für die Krankentaggeldversicherung oder die Quellensteuer. Welche Abzüge tatsächlich anfallen, hängt von der persönlichen Situation und dem Arbeitsverhältnis ab.

Wie berechnen sich die Lohnabzüge?

Die meisten Lohnabzüge werden prozentual auf dem Bruttolohn berechnet. Die Beitragssätze für AHV, IV, EO und ALV sind gesetzlich festgelegt, während die Höhe der Beiträge für die Pensionskasse oder Krankentaggeldversicherung vom Alter, der Vorsorgelösung und dem Versicherungsvertrag abhängen kann. Deshalb können sich die Lohnabzüge von Mitarbeitenden unterscheiden.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn ist der vertraglich vereinbarte Lohn vor allen Abzügen. Vom Bruttolohn werden die gesetzlichen und vertraglichen Lohnabzüge abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der Nettolohn, der dem Mitarbeitenden ausbezahlt wird. Die Lohnabrechnung zeigt transparent, wie sich der Nettolohn zusammensetzt.

Welche Lohnabzüge übernimmt der Arbeitgeber?

Nicht alle Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig vom Arbeitnehmer bezahlt. Bei AHV, IV, EO und ALV tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte. Der Arbeitgeber übernimmt zusätzlich unter anderem die Beiträge an die Familienausgleichskasse sowie – je nach Versicherungsmodell – einen Teil der Beiträge an die Pensionskasse oder Krankentaggeldversicherung.

Warum unterscheiden sich die Lohnabzüge von Mitarbeitenden?

Die Höhe der Lohnabzüge hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen der Bruttolohn, das Alter, die Pensionskassenlösung des Unternehmens, die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle, die Quellensteuerpflicht oder individuelle Versicherungsmodelle. Deshalb können Mitarbeitende trotz ähnlichem Lohn unterschiedliche Nettolöhne erhalten.

Wie kann ich Lohnabzüge korrekt berechnen?

Damit Lohnabzüge korrekt berechnet werden, müssen die aktuellen gesetzlichen Beitragssätze sowie die individuellen Versicherungsdaten berücksichtigt werden. Eine digitale Lohnsoftware übernimmt diese Berechnungen automatisch, berücksichtigt gesetzliche Änderungen und erstellt rechtskonforme Lohnabrechnungen. Dadurch werden Fehler vermieden und der administrative Aufwand reduziert.

Über den Autor

Martin Steinbrecher

Online Marketing Specialist

Martin Steinbrecher ist als Online Marketing Specialist bei pebe AG tätig. Er ist für die Verwaltung der Webseiten, den gesamten deutschsprachigen Leadfunnel und die Growth-Strategie zuständig. Zusätzlich leitet er mit seiner umfangreichen Erfahrung die Contentstrategie über sämtliche digitale Kanäle.

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