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Versicherungsabzüge für Lohnabrechnungen einrichten

1. Sozialversicherungen erfassen

Firma -> Lohn -> Sozialversicherungen

Bevor man mit der eigentlichen Lohnabrechnung starten kann, müssen vorher die Versicherungen für die Sozialabgaben in den Stammdaten erfasst werden. Klicken Sie hierfür auf „Neue Versicherung“.

Wählen Sie für die Versicherung eine für Sie passende Bezeichnung und erfassen Sie mittels dem „+“-Symbol im Feld „Institution“ den entsprechenden Versicherungsgeber (Bsp.: Ausgleichskasse, AXA, SUVA). Jede Institution muss nur einmal erfasst werden. Die Ausgleichskasse ist demnach für AHV, ALV und FAK nur einmal zu erfassen. Das gilt ebenso für weitere Institutionen. Haben Sie beispielsweise die Krankentaggeld- und die Unfallversicherungen bei der gleichen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, so muss diese nur einmal als Institution erfasst werden.

Nachdem die Institution erfasst und für die Versicherung ausgewählt ist, können Sie die Prozentsätze gemäss Ihrem Vertrag definieren. Bei gesetzlich geregelten Versicherungen sind die korrekten Angaben bereits durch pebe Live ausgefüllt. Hierfür benötigt es nur die Eingabe der zuvor erfassten Institution.

Eine Erklärung zu den einzutragenden Angaben der einzelnen Versicherungsarten finden Sie ebenfalls in unserem Handbuch unter „Einrichtung“ im Ordner Firma -> Lohn -> Versicherungen.

2. Versicherungen der Mitarbeiter/innen zuweisen

Lohn -> Mitarbeiter

Die erfassten Verträge kann man nun in den einzelnen Mitarbeiter/innen unter dem Register „Anstellung“ unter „Sozialversicherungen“ wieder finden und somit zuweisen. Sobald die Zuweisung gespeichert wurde, werden die Versicherungen gemäss erfassten Angaben auf der Lohnabrechnung abgerechnet.

Info: Wurde die BVG als Fixbetrag erfasst, dann müssen diese zusätzlich bei den einzelnen Mitarbeiter/innen mithilfe der Lohnart (5400 BVG-Beitrag manuell) definiert werden.

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