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Release 17 (September 2025)

Neues Treuhandportal / Treuhandlizenzen – Nur für Treuhänder

Sie sind Treuhänder und möchten künftig einige Buchhaltungen (inkl. Kreditoren) sowie Lohnbuchhaltungen in pebe Live führen? Nichts leichter als das! Lösen Sie Treuhandlizenzen, die Sie als Volumenlizenzen mit Preisstaffelung erhalten. Wir haben das Treuhandportal erweitert und noch benutzerfreundlicher gestaltet. Lesen Sie dazu den separaten Bereich „Treuhandportal“ in diesem Handbuch und schauen Sie unser kurzes Schulungsvideo dazu.

Neuer Offertstatus „akzeptiert“

Nicht immer wird eine vom Kunden akzeptierte Offerte auch gleich verrechnet. Damit die akzeptierten Offerten entsprechend gekennzeichnet werden können, haben wir neu einen Status „akzeptiert“ ergänzt.

Damit eine Offerte als akzeptiert markiert werden kann, benötigt sie den Status „versandt“.

bLink – Kontoauswahl

Treuhänder haben meist mehrere Kunden, die ihre Bankgeschäfte über die gleiche Bank abwickeln. Je nach Einrichtung des E-Bankings hat der Treuhänder somit Zugriff auf die Konten unterschiedlicher Firmen. Ebenso gibt es auch andere Personen, die für mehrere Firmen tätig sind und somit auf mehrere Bankkonten unterschiedlicher Firmen zugreifen dürfen.

Neu werden nach dem Einrichten der bLink Verbindung die Konten nicht automatisch der Firma zugeteilt, sondern der Import erfolgt erst danach manuell durch den Benutzer. Dies soll verhindern, dass versehentlich Konten von anderen Firmen in einem Mandanten ersichtlich sind.

Banktransaktionen – Duplikate ausschliessen

Transaktionen, welche über bLink oder mittels Import von camt.-Dateien ins pebe Live importiert werden, durchlaufen neu eine zusätzliche Prüfung, welche die Möglichkeit von Duplikaten vermeinden soll. Die Transaktionen werden anhand von internen Identifikationsnummern geprüft und wenn bereits vorhanden, beim Import abgelehnt.

ACHTUNG: Nicht alle Finanzinstitute übermitteln die Daten so, dass doppelte Importe zu 100% ausgeschlossen werden können. Und auch ein Löschen von Transaktionen durch den Benutzer ist grundsätzlich nicht unmöglich. Daher ist ein kurzer Abgleich des Kontosaldos der Buchhaltung mit dem gemeldeten Saldo angeraten.

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