Wie können wir helfen?
Drucken

Kinder-/Ausbildungszulagen

  • Kinder- und Ausbildungszulagen werden aufgrund des entsprechenden Kantons, der beim Kind hinterlegt ist, automatisch in der Lohnabrechnung eingefügt. Kinderzulagen wie Ausbildungszulagen, Geburtszulagen und Haushaltszulagen gehören zu den Familienzulagen. Es wird zwischen einmaligen (z.B. Geburtszulagen) und wiederkehrenden Zulagen (z.B. Kinderzulagen) unterschieden.
  • Familienzulagen sind kantonal geregelt. Bei Verbands-Familienausgleichskassen können unterschiedliche Ansätze und Leistungen gelten. In der Anstellung kann die entsprechende Lohnart pro Mitarbeiter hinterlegt werden und der automatisch in der Lohnabrechnung eingefügte Betrag wird damit übersteuert. Alternativ kann manuell in der jeweiligen Lohnabrechnung der vorgeschlagene Wert angepasst werden.
  • Bitte beachten Sie, dass unter Umständen Ihre Mitarbeiter Anrecht auf eine Differenzzahlung besitzen, wenn der zweite Elternteil in einem Kanton arbeitet, in welchem die Ansätze der Zulagen tiefer sind, als in Ihrem Abrechnungskanton.
Inhaltsverzeichnis