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Geschäftsjahre

Geschäftsjahre umfassen normalerweise immer 12 Monate. Ausnahmen sind z.B. bei Neugründungen zulässig, wo das erste Geschäftsjahr 1 – 23 Monate umfassen kann. Wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen zu Geschäftsjahren vertrauensvoll an Ihren Treuhänder.

Anlegen eines neuen Geschäftsjahres

  • Beginn und Ende werden automatisch anhand des vorhergehenden Geschäftsjahres vorgeschlagen und sollten nur in Absprache mit dem Treuhänder angepasst werden.
  • Das Geschäftsjahr regelt die Mehrwertsteuerpflicht. Legen Sie hier fest, ob Sie „nicht mehrwertsteuerpflichtig“, „mehrwertsteuerpflichtig“ oder „saldosteuerpflichtig“ sind.

Hinweis:
Falls Sie von „nicht mehrwertsteuerpflichtig“ auf „saldosteuerpflichtig“ wechseln, müssen Sie zusätzlich die Konten im Kontenplan mit dem entsprechenden Saldosteuersatz versehen. Hierzu bearbeiten Sie die betroffenen Konten und wählen im Feld „MwSt Code Saldosteuer“ aus den Codes S0 – S9 den für Sie geltenden Steuersatz aus.

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