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Ferienentschädigung Stundenlöhner

  • Stundenlöhner muss abgängig von der Anzahl Ferientage gem. Gesetz bzw. Reglement eine Ferienentschädigung ausbezahlt werden.
  • Es handelt sich bei der Entschädigung um einen Prozentsatz des Stundenlohnes, der im Lohnartenstamm beim entsprechenden Mitarbeiter im Feld «Feriengeld Ansatz %» zu hinterlegen ist. Dieser Wert könnte wie folgt sein:

In der Lohnabrechnung sieht das nach dem Hinterlegen der Anzahl Stunden wie folgt aus:

Die Ferienentschädigung wird bei jeder Lohnabrechnung analog dem 13. Monatslohn gutgeschrieben und kann jederzeit ausbezahlt werden. Dazu fügt man in der entsprechenden Lohnabrechnung die Lohnart «1161 – Feriengeld Auszahlung» hinzu.

Lassen Sie das Feld „Feriengeld Auszahlung manuell“ leer bzw. auf CHF 0.00, bezieht sich die Lohnart auf den berechneten Wert aus der Lohnart 1160. Mit der Eingabe eines Betrages wird die Berechnung übersteuert und der manuell erfasste Wert ausbezahlt.

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