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Beziehungen

In den Beziehungen werden Personen erfasst, die in einer Lohnrelevanten Beziehung zum Mitarbeiter stehen. Vorläufig beschränken sich diese auf die für die Kinder- und Ausbildungszulagen relevanten Kinder des Mitarbeiters.

Bitte beachten Sie, dass unter Umständen Ihre Mitarbeiter Anrecht auf eine Differenzzahlung besitzen, wenn das zweite Elternteil in einem Kanton arbeitet, in welchem die Ansätze der Zulagen tiefer sind, als in Ihrem Abrechnungskanton.

Kinder

Erfassen Sie alle Kinder des Mitarbeiters, die für eine Kinder- oder Ausbildungszulage relevant sind.

Vergessen Sie nicht, den richtigen FAK-Kanton zu hinterlegen, da diese u.A. die Höhe der Zulagen steuert.

Kinder in Ausbildung benötigen das Datum, bis wann die Ausbildungszulage ausbezahlt werden darf. Im Falle von Erwerbsunfähigkeit z.B. wegen einer schweren Behinderung, ist die entsprechende Kennzeichnung zu setzen. Bitte beachten Sie, dass das Datum „In Ausbildung bis“ erst dann gesetzt werden darf, wenn das Kind tatsächlich Ausbildungszulagen erhalten soll. Ansonsten werden mit Erreichen des 15. Lebensjahrs automatisch Ausbildungs- und nicht mehr Kinderzulagen ausbezahlt.

Wurde eine zu den kantonalen Ansätzen abweichende Zulage bestimmt oder der Mitarbeiter erhält eine Differenzzahlung, so kann dieser Betrag im Feld „Familienzulage übergeordnet“ erfasst werden.

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