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AHV/IV/EO

Die Angaben zur AHV/IV/EO sind bereits vorgeschlagen und sollten so 1:1 übernommen werden. Bei nötigen Anpassungen werden wir Sie frühzeitig informieren.

Rentner haben Anrecht auf einen Freibetrag von CHF 1’400.00 je Monat. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge können in den Folgemonaten nachbezogen werden.

Berechnungsbeispiel AHV-Freibetrag Rentner

Januar – Kein AHV Abzug, da Lohn < Freibetrag 1’400.–
Februar – AHV Abzug ./. Freibetrag 1’400.– + 400.–

Im Januar wird aufgrund des tiefen Lohns der Freibetrag von CHF 1’400.00 nicht ausgeschöpft. Die überzähligen CHF 400.00 werden im Februar mit berücksichtigt.

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