Zurück zum Blog
Lohnbuchhaltung

Koordinationsabzug einfach erklärt – Berechnung, Bedeutung & aktuelle Werte 2025

Von

Martin Steinbrecher

·

Veröffentlicht am

31.10.2025

Koordinationsabzug

Der Koordinationsabzug bestimmt, welcher Teil des Lohns in der Pensionskasse versichert ist – und somit die Höhe der BVG-Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzwerte, die vor allem für Arbeitgeber relevant sind. In diesem Beitrag erfährst du kurz und verständlich, was der Koordinationsabzug bedeutet, wie er berechnet wird und welche Werte ab 2025 gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) neu gelten.

Was ist der Koordinationsabzug in der Pensionskasse?(Kurz erklärt)

Der Koordinationsabzug ist ein fixer Betrag, der vom AHV-pflichtigen Jahreslohn abgezogen wird, um den sogenannten koordinierten Lohn zu berechnen – also jenen Teil des Einkommens, der in der Pensionskasse versichert ist. Er dient dazu, Überschneidungen zwischen der AHV (1. Säule) und der beruflichen Vorsorge (2. Säule) zu vermeiden. Ab 2025 beträgt der Koordinationsabzug 26’460 Franken (zuvor 25’725 Franken).

Für Arbeitgeber bedeutet das: Der Abzug legt fest, welcher Anteil des Lohns beitragspflichtig ist und somit, wie hoch die BVG-Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausfallen.

Warum gibt es den Koordinationsabzug überhaupt?

Der Koordinationsabzug sorgt dafür, dass die Leistungen der 1. Säule (AHV/IV) und der 2. Säule (BVG) sauber voneinander getrennt bleiben. Der abgezogene Teil des Einkommens entspricht jenem Lohnanteil, der bereits über die AHV abgesichert ist. Dadurch wird verhindert, dass derselbe Betrag doppelt versichert wird – also sowohl in der staatlichen als auch in der beruflichen Vorsorge.

Für Arbeitgeber bietet dieses System mehrere Vorteile:

  • Einheitliche Berechnungsgrundlage: Die BVG-Beiträge lassen sich klar und nachvollziehbar berechnen.
  • Effizientere Kostenstruktur: Doppelversicherungen werden vermieden, was die Beitragslast reduziert.
  • Transparente Vorsorgepraxis: Alle Mitarbeitenden profitieren von einer fairen und nachvollziehbaren Regelung.

Das Lohnprogramm für Kleinunternehmen!

Professionelle Lohnabrechnungen in Rekordzeit. Garantiert einfach zu bedienen.

100% kostenfrei ausprobieren!

Jetzt kostenlos starten

Keine Kreditkarte nötig. Keine versteckten Kosten.

Aktuelle Werte und Grenzen des Koordinationsabzugs 2025

Damit Unternehmen korrekt abrechnen, ist es wichtig, die aktuellen Werte zu kennen. Für das Jahr 2025 gelten folgende Richtwerte im BVG:

  • BVG-Eintrittsschwelle: CHF 22'680 Fr.
    (Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn unter dieser Grenze sind nicht obligatorisch BVG-versichert.)
  • Koordinationsabzug: CHF 26'460 Fr.
    (Dieser Betrag wird vom Bruttolohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen.)
  • Maximal versicherter Lohn: CHF 90'720 Fr.

Der Koordinationsabzug entspricht 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente. Bei einer aktuellen maximalen AHV-Rente von 30’240 Franken pro Jahr ergibt sich daraus ein Koordinationsabzug von 26’460 Franken.. Wenn man beispielsweise 62’000 Franken brutto im Jahr verdient, beträgt der versicherte Lohn in der Pensionskasse 35’540 Franken.

Gemäss Bundesratsentscheid vom 28. August 2024 gelten ab dem 1. Januar 2025 folgende BVG-Grenzbeträge:

BVG-Grenzwert 2025 Betrag (CHF) Bedeutung
Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle) 22’680.– Ab diesem Lohn wird eine Person BVG-pflichtig.
Koordinationsabzug (Jahresbetrag) 26’460.– Wird vom Bruttolohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen.
Minimaler koordinierter Lohn 3’780.– Untergrenze des versicherten Lohns.
Maximaler Jahreslohn (obere BVG-Limite) 90’720.– Obergrenze des BVG-pflichtigen Einkommens.
Maximal versicherter Lohn 64’260.– (= 90’720.– − 26’460.–)

Was ist der Koordinierte Lohn?

Der koordinierte Lohn bildet das Herzstück der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Er legt fest, welcher Teil des Einkommens tatsächlich in die Pensionskasse einfliesst – also für die spätere Alters-, Invaliden- oder Hinterlassenenrente relevant ist. Damit werden nur jene Lohnanteile versichert, die nicht bereits durch die AHV abgedeckt sind.

Die Berechnung erfolgt, indem vom AHV-pflichtigen Jahreslohn der gesetzlich definierte Koordinationsabzug (aktuell 26’460 Franken) abgezogen wird. So entsteht der versicherte Lohnbereich zwischen mindestens 3’780 Franken und höchstens 64’260 Franken.

Besonders für Teilzeitbeschäftigte kann der Abzug zu einer tieferen Versicherungssumme führen – Arbeitgeber haben hier jedoch Spielraum: Wird der Koordinationsabzug reduziert oder gestrichen, erhöht sich der versicherte Lohn, was langfristig zu einer besseren Vorsorge und Absicherung beiträgt.

Wie wird der koordinierte Lohn berechnet?

Der Koordinationsabzug ist einfach zu berechnen. Er beträgt im Jahr 2025 CHF 26'460 (7/8 der maximalen AHV-Jahresrente). Um Ihren persönlichen koordinierten Lohn zu berechnen, ziehen Sie diesen Betrag von Ihrem Jahreslohn ab. Falls Sie ein Reglement Ihrer Pensionskasse haben, prüfen Sie dieses, es gibt Reglemente, bei denen der Koordinationsabzug tiefer ist.

Beispielrechnung: So funktioniert die Berechnung in der Praxis

Die Berechnung ist einfach, aber entscheidend:

Koordinierter Lohn = Bruttolohn – Koordinationsabzug

Beispiel:
Eine Mitarbeiterin verdient CHF 55’000.– pro Jahr.
→ CHF 55’000.– – CHF 26’460.– = CHF 28’540.– koordinierter Lohn

Dieser koordinierte Lohn ist die Grundlage für die Berechnung der BVG-Beiträge – sowohl für den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil.

Position Betrag (CHF)
Jahreslohn 55’000.–
Koordinationsabzug −26’460.–
Koordinierter Lohn 28’540.–
BVG-Beitrag (z. B. 15 %) 4’281.–
Arbeitgeberanteil (50 %) 2’140.50

Liegt der koordinierte Lohn unter dem Mindestwert von CHF 3’780.– (2025), wird automatisch dieser Mindestbetrag als versicherter Lohn berücksichtigt.

Für Arbeitgeber gilt: Je höher der koordinierte Lohn, desto höher sind auch die BVG-Beiträge – und damit die Vorsorgeleistungen der Mitarbeitenden.

Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf den Koordinationsabzug aus?

Gerade bei Teilzeitangestellten kann der Koordinationsabzug zu Verzerrungen führen. Denn der gesetzlich festgelegte Betrag wird nicht automatisch an das Arbeitspensum angepasst.

Beispiel:
Eine Mitarbeiterin arbeitet 60 % und verdient CHF 48’000.– pro Jahr.
Der gesetzliche Koordinationsabzug beträgt CHF 26’460.–.
→ CHF 48’000.– – CHF 26’460.– = CHF 21’540.– koordinierter Lohn

Dadurch ist der versicherte Lohn relativ tief, was zu geringeren BVG-Beiträgen und langfristig zu einer kleineren Rente führt. Um solche Ungleichheiten zu vermeiden, passen viele Arbeitgeber den Koordinationsabzug proportional zum Pensum an. Das ist gesetzlich erlaubt, sofern das Vorsorgereglement dies vorsieht, und sorgt für faire Vorsorgeleistungen.

Koordinationsabzug bei mehreren Arbeitgebern

Wenn ein Mitarbeitender mehrere Teilzeitstellen hat, wird der Koordinationsabzug grundsätzlich bei jedem Arbeitgeber separat angewendet. Das kann dazu führen, dass einzelne Einkommen unter der Eintrittsschwelle bleiben – und somit gar keine BVG-Versicherungspflicht besteht. In solchen Fällen kann der Mitarbeitende die Zusammenlegung der Einkommen über eine Auffangeinrichtung beantragen. Arbeitgeber sollten Betroffene aktiv darauf hinweisen.

Kann der Arbeitgeber den Koordinationsabzug anpassen oder reduzieren?

Ja, das ist möglich. Arbeitgeber können im Rahmen des BVG grosszügigere Vorsorgelösungen anbieten, als gesetzlich vorgeschrieben. Der Koordinationsabzug darf im Vorsorgereglement

  • proportional zum Arbeitspensum berechnet oder
  • reduziert werden, um Teilzeitangestellte fairer zu versichern.

Dadurch steigt der versicherte Lohn und somit die Rentenansprüche, allerdings auch die Beiträge.
Diese Flexibilität ist besonders für KMU interessant, die Gleichbehandlung fördern und soziale Verantwortung übernehmen möchten. Wichtig ist, dass die Regelung klar dokumentiert und einheitlich umgesetzt wird.

Häufige Fragen rund um den Koordinationsabzug

Gilt der Koordinationsabzug auch bei Lohnerhöhungen?
Ja, der Koordinationsabzug bleibt unabhängig von Lohnerhöhungen konstant, solange der Bruttolohn im BVG-Rahmen liegt.

Wann ändert sich der Koordinationsabzug?
Der Bundesrat überprüft den Betrag regelmässig und passt ihn meist alle paar Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung an.

Was passiert bei Krankheit oder Mutterschaft?
Während Lohnfortzahlung gilt der bisherige koordinierte Lohn weiterhin als Berechnungsbasis, sofern keine Änderung des Beschäftigungsgrades eintritt.

Vorsorge-Check: So erkennen Sie als Arbeitgeber, ob Ihre Mitarbeitenden genug versichert sind

Arbeitgeber sollten regelmässig prüfen, ob ihre Mitarbeitenden im BVG ausreichend abgesichert sind:

  • Teilzeitangestellte fair berücksichtigen: Wird der Koordinationsabzug anteilsmässig angewendet?
  • Eintrittsschwelle beachten: Liegen alle Löhne über der BVG-Mindestgrenze von 22’680 Fr.?
  • Mehrere Arbeitgeberverhältnisse prüfen: Werden Mitarbeitende mit mehreren Jobs korrekt erfasst und versichert?
  • Vorsorgereglement überprüfen: Deckt es alle Mitarbeitenden angemessen ab – auch Teilzeitkräfte und Frauen, die häufiger von Vorsorgelücken betroffen sind?

Ein fair gestaltetes BVG-Reglement stärkt nicht nur die soziale Verantwortung des Unternehmens, sondern auch dessen Attraktivität als Arbeitgeber und hilft, Fachkräfte langfristig zu halten.

Fazit – Warum der Koordinationsabzug für die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeitenden entscheidend ist

Der Koordinationsabzug 2025 steigt auf CHF 26’460.– – und bleibt damit ein zentraler Faktor für Arbeitgeber in der Lohnadministration. Er bestimmt, wie viel Einkommen in der beruflichen Vorsorge versichert wird, und beeinflusst damit direkt die zukünftige Rente der Mitarbeitenden. Wer als Arbeitgeber die aktuellen Werte kennt und sie fair anwendet, stärkt nicht nur die finanzielle Sicherheit seines Teams, sondern auch seine Attraktivität als moderner Arbeitgeber.

Lohnabrechnung erstellen für Kleinunternehmen und Startups

  • Professionelle Lohnabrechnung in Rekordzeit
  • Garantiert einfach zu bedienen
  • Zuverlässiger und freundlicher Support

Jetzt kostenlos starten

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der vom AHV-pflichtigen Jahreslohn abgezogen wird, um den sogenannten koordinierten Lohn zu berechnen. Dieser koordinierte Lohn bestimmt, welcher Teil des Einkommens in der Pensionskasse (2. Säule) versichert ist. Der Koordinationsabzug verhindert, dass derselbe Lohnanteil gleichzeitig über die AHV und die berufliche Vorsorge versichert wird. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Koordinationsabzug CHF 26'460.

Wie wird der koordinierte Lohn berechnet?

Die Berechnung ist einfach: Vom AHV-pflichtigen Jahreslohn wird der Koordinationsabzug abgezogen. Verdient eine Mitarbeiterin beispielsweise CHF 55'000 pro Jahr, ergibt sich ein koordinierter Lohn von CHF 28'540 (CHF 55'000 minus CHF 26'460). Dieser Betrag dient als Grundlage für die Berechnung der BVG-Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Welche BVG-Grenzwerte gelten im Jahr 2025?

Für das Jahr 2025 gelten folgende gesetzliche Werte: Die BVG-Eintrittsschwelle beträgt CHF 22'680, der Koordinationsabzug CHF 26'460 und der maximal versicherte Lohn CHF 90'720. Diese Grenzwerte bestimmen, ob eine Person obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert ist und welcher Teil ihres Einkommens versichert wird.

Welche Auswirkungen hat der Koordinationsabzug auf Teilzeitbeschäftigte?

Bei Teilzeitangestellten kann der gesetzliche Koordinationsabzug dazu führen, dass nur ein kleiner Teil des Lohns in der Pensionskasse versichert wird. Dadurch fallen sowohl die BVG-Beiträge als auch die späteren Vorsorgeleistungen tiefer aus. Viele Arbeitgeber reduzieren deshalb den Koordinationsabzug proportional zum Beschäftigungsgrad, sofern dies im Vorsorgereglement vorgesehen ist. Dadurch wird die Altersvorsorge insbesondere für Teilzeitmitarbeitende verbessert.

Kann ein Arbeitgeber den Koordinationsabzug reduzieren?

Ja. Arbeitgeber dürfen im Rahmen ihres Vorsorgereglements grosszügigere Lösungen anbieten als gesetzlich vorgeschrieben. Der Koordinationsabzug kann beispielsweise proportional zum Arbeitspensum berechnet oder reduziert werden. Dadurch erhöht sich der versicherte Lohn und die späteren Vorsorgeleistungen der Mitarbeitenden. Gleichzeitig steigen jedoch auch die BVG-Beiträge.

Warum ist der Koordinationsabzug für Arbeitgeber wichtig?

Der Koordinationsabzug bestimmt, welcher Teil des Lohns BVG-pflichtig ist und beeinflusst damit direkt die Höhe der Beiträge zur beruflichen Vorsorge. Arbeitgeber sollten deshalb die aktuellen Grenzwerte kennen, Teilzeitangestellte fair berücksichtigen und ihr Vorsorgereglement regelmässig überprüfen. Eine transparente und faire Umsetzung stärkt nicht nur die Altersvorsorge der Mitarbeitenden, sondern erhöht auch die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber.

Über den Autor

Martin Steinbrecher

Online Marketing Specialist

Martin Steinbrecher ist als Online Marketing Specialist bei pebe AG tätig. Er ist für die Verwaltung der Webseiten, den gesamten deutschsprachigen Leadfunnel und die Growth-Strategie zuständig. Zusätzlich leitet er mit seiner umfangreichen Erfahrung die Contentstrategie über sämtliche digitale Kanäle.

AUF DIESER SEITE

pebe Live testen

Schliess deinen Monat in 15 Minuten

Rechnungen, Belege und Lohn an einem Ort. 30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.

Kostenlos starten
pebe Live testen

Buchhaltung muss nicht kompliziert sein. Über 7'000 Schweizer KMU erledigen ihre Buchhaltung mit pebe Live. Kurz und schmerzlos. Seit über 40 Jahren.

Rechnungsliste mit Status bezahlt oder gemahnt, Daten und Beträge in Schweizer Franken.