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Buchhaltung

Geschäftsjahr einfach erklärt - Das sollten Sie beachten

Von

Martin Steinbrecher

·

Veröffentlicht am

05.05.2025

Das Geschäftsjahr einfach erklärt

In der Regel deckt sich das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr. Allerdings hast du auch die Möglichkeit, ein abweichendes Geschäftsjahr zu wählen, etwa in bestimmten besonderen Situationen.

Was ist ein Geschäftsjahr?

In der Schweiz bezeichnet das Geschäftsjahr den Zeitraum, in dem ein Unternehmen seine finanziellen Aktivitäten dokumentiert und am Ende eine Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und ggf. Anhang) erstellt.

Hier die wichtigsten Punkte dazu auf einen Blick:

  • Dauer:
    Ein Geschäftsjahr umfasst in der Regel 12 Monate. Es muss nicht zwingend dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) entsprechen – Unternehmen können ihr Geschäftsjahr frei wählen, beispielsweise von 1. April bis 31. März.
  • Erste Periode bei Neugründung:
    Im Gründungsjahr kann das erste Geschäftsjahr kürzer oder länger als 12 Monate sein, darf aber höchstens 23 Monate betragen (Art. 958f OR).
  • Rechtliche Grundlage:
    Die Anforderungen an das Geschäftsjahr und die Buchführung sind im Obligationenrecht (OR), insbesondere in Art. 958–958f OR, geregelt.
  • Pflicht zur Jahresrechnung:
    Nach Abschluss eines Geschäftsjahres müssen Unternehmen eine Jahresrechnung erstellen, die Auskunft über die wirtschaftliche Lage gibt.
  • Abweichendes Geschäftsjahr:
    Viele Unternehmen wählen ein abweichendes Geschäftsjahr (z. B. bei Saisonbetrieben), wenn es besser zu ihrem Geschäftsmodell passt.
  • Steuerrecht:
    Auch für die Steuererklärung wird in der Schweiz das Geschäftsjahr herangezogen – es bestimmt, auf welchen Zeitraum sich die Steuererklärung bezieht.

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Welche Dauer hat ein Geschäftsjahr?

Ein Geschäftsjahr dauert üblicherweise zwölf Monate und fällt meist mit dem Kalenderjahr zusammen (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember). Bei Bedarf kann der Unternehmer jedoch ein abweichendes Abschlussdatum festlegen.

Was ist ein Rumpfgeschäftsjahr?

Ein Rumpfgeschäftsjahr bezeichnet ein Steuer- oder Wirtschaftsjahr, das kürzer als zwölf Monate ist und nicht dem vollen Kalenderjahr entspricht. Solche verkürzten Perioden treten in verschiedenen Situationen auf:

  • Unternehmensgründung:
    Wird eine Firma im Laufe des Jahres gegründet, deckt das erste Geschäftsjahr nur den Zeitraum von der Gründung bis zum Jahresende ab.
  • Änderung des Geschäftsjahres:
    Ändert ein Unternehmen den Abschlussstichtag seines Geschäftsjahres, entsteht ein Rumpfjahr zwischen dem alten und dem neuen Geschäftsjahr.
  • Liquidation oder Auflösung:
    Bei der Beendigung eines Unternehmens kann das letzte Geschäftsjahr ebenfalls ein Rumpfjahr sein, da die Tätigkeit nicht bis zum Jahresende fortgeführt wird.

In allen genannten Fällen müssen Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben beachten, insbesondere eine korrekte Buchführung und die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung für das Rumpfjahr.

Das erste Geschäftsjahr: kurz oder lang?

Ein Geschäftsjahr dauert normalerweise zwölf Monate und entspricht dem Kalenderjahr. Bei der Unternehmensgründung muss das jedoch nicht so sein.

Neugegründete Unternehmen können im ersten Jahr zwischen einem Kurzjahr(z. B. 6 Monate) oder einem Langjahr(bis zu 18 Monate) wählen. Die maximale Dauer des ersten Geschäftsjahrs ist kantonal geregelt – im Kanton Zürich beispielsweise sind bis zu 23 Monate erlaubt.

Gerade in der Gründungsphase, wenn hohe Anfangsinvestitionen anfallen, kann ein verlängertes Geschäftsjahr vorteilhaft sein. In Kantonen ohne Einheitssteuersatz können Gründer so ihre Anlaufkosten besser mit späteren Gewinnen verrechnen und von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Beispiel: Wer am 1. Juli gründet, entscheidet selbst, ob das erste Geschäftsjahr bis zum Jahresende oder bis Ende des folgenden Jahres läuft.

Der Jahresabschluss im ersten Geschäftsjahr

Im ersten Geschäftsjahr kannst du von der üblichen Jahresstruktur abweichen und zwischen zwei Varianten wählen:

  • Kurzjahr: Der Abschluss erfolgt am Ende der aktuellen Steuerperiode.
  • Langjahr: Der Abschluss wird auf das Ende der folgenden Steuerperiode verschoben

Je nach Kanton darf ein langes Geschäftsjahr zwischen 15 und maximal 23 Monate dauern.
Den Antrag auf ein Langjahr reichst du direkt mit der Steuererklärung ein.

Vorteile eines langen Geschäftsjahres

Ein langes Geschäftsjahr kann in mehrfacher Hinsicht von Vorteil sein:

  • Anlaufkosten besser ausgleichen:
    Investitionen zu Beginn der Geschäftstätigkeit können direkt mit späteren Einnahmen verrechnet werden.
  • Verlustverrechnung:
    In Kantonen mit progressiven Steuersätzen lassen sich Verluste aus der Startphase steuersparend mit späteren Gewinnen kombinieren.
  • Weniger administrativer Aufwand:
    Für ein langes Geschäftsjahr muss nur eine Steuererklärung eingereicht werden, was Aufwand und Kosten reduziert.
  • Bessere Gewinnplanung:
    Ein verlängerter Zeitraum gibt dir mehr Spielraum bei der Steuerung des steuerbaren Einkommens.
  • Optimierte Abschreibungen:
    Abschreibungen auf Anlagen können über eine längere Periode erfolgen, wodurch sich die Steuerbelastung gleichmässiger verteilt.

Steuererklärung im ersten Geschäftsjahr: Was Sie beachten sollten

Wenn du dich für ein Langjahr entscheidest, erstellst du die Steuererklärung für die gesamte erste Periode – das spart Aufwand, da nur ein einziger Jahresabschluss nötig ist. Dennoch gibt es einige wichtige Punkte, die du im Blick behalten solltest:

  • Lohnabrechnungen:
    Die Löhne deiner Mitarbeitenden müssen zum Ende jedes Kalenderjahres abgerechnet werden, unabhängig von der Dauer deines Geschäftsjahres. Beispiel: Bei einer Gründung am 1. Mai endet die erste Lohnperiode am 31. Dezember.
  • Mehrwertsteuer (MWST):
    Die MWST richtet sich stets nach dem Kalenderjahr, auch wenn dein Geschäftsjahr länger dauert. Der Umsatz für die Steuererklärung wird auf zwölf Monate hochgerechnet, um eine faire Vergleichsbasis zu schaffen.
  • Saubere Deklaration:
    In deiner Steuererklärung und der Jahresrechnung müssen Anfang und Ende des Geschäftsjahres exakt angegeben werden. Achte darauf, dass alle Angaben konsistent und eindeutig sind – das erleichtert auch spätere Kontrollen.
  • Analyse der Geschäftszahlen:
    Vergleiche dein erstes Langjahr nicht direkt mit einem regulären Geschäftsjahr. Ein längerer Zeitraum verzerrt wichtige Kennzahlen wie Umsatz, Gewinn und Aufwandsstruktur. Plane deine Auswertungen entsprechend und arbeite mit Durchschnittswerten, um ein realistisches Bild zu erhalten.
  • Zusatzvorteil:
    Ein sauberes erstes Geschäftsjahr legt die Basis für einfachere Folgejahre. Investiere die Zeit, um jetzt eine klare Struktur zu schaffen – davon profitierst du langfristig bei Steuerprüfungen und in der betriebswirtschaftlichen Planung.

Tipp:
Erwäge, frühzeitig einen Treuhänder oder Buchhaltungsexperten einzubeziehen. Gerade bei einem Langjahr können kleine Fehler grosse Auswirkungen auf deine Steuerlast und deine Liquidität haben.

Fazit

Ein gut geplantes Geschäftsjahr erleichtert die Buchhaltung und kann steuerliche Vorteile bringen – besonders im Gründungsjahr. Wer klare Strukturen schafft und rechtzeitig handelt, sichert sich langfristig Zeit, Geld und Stabilität.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Geschäftsjahr?

Das Geschäftsjahr bezeichnet in der Schweiz den Zeitraum, in dem ein Unternehmen seine finanziellen Aktivitäten erfasst und am Ende eine Jahresrechnung erstellt. Diese umfasst die Bilanz, die Erfolgsrechnung und – sofern erforderlich – den Anhang. Ein Geschäftsjahr dauert in der Regel zwölf Monate, muss jedoch nicht zwingend dem Kalenderjahr entsprechen. Unternehmen können den Zeitraum frei wählen, wenn dies besser zu ihrem Geschäftsmodell passt.

Muss ein Geschäftsjahr immer dem Kalenderjahr entsprechen?

Nein. Zwar entspricht das Geschäftsjahr häufig dem Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember, Unternehmen können aber auch ein abweichendes Geschäftsjahr festlegen, beispielsweise vom 1. April bis 31. März. Besonders Saisonbetriebe oder Unternehmen mit speziellen Geschäftszyklen entscheiden sich oft für ein Geschäftsjahr, das besser zu ihrem Geschäftsverlauf passt.

Wie lange darf das erste Geschäftsjahr dauern?

Bei einer Unternehmensgründung muss das erste Geschäftsjahr nicht genau zwölf Monate dauern. Gründer können zwischen einem Kurzjahr und einem Langjahr wählen. Ein Langjahr kann – je nach Kanton – bis zu 23 Monate dauern. Im Kanton Zürich sind beispielsweise maximal 23 Monate zulässig. Welche Höchstdauer gilt, richtet sich nach dem kantonalen Steuerrecht.

Welche Vorteile bietet ein langes erstes Geschäftsjahr?

Ein verlängertes erstes Geschäftsjahr kann insbesondere in der Gründungsphase sinnvoll sein. Hohe Anfangsinvestitionen lassen sich besser mit späteren Einnahmen verrechnen, wodurch steuerliche Vorteile entstehen können. Zudem muss für den gesamten Zeitraum nur eine Steuererklärung erstellt werden. Das reduziert den administrativen Aufwand und bietet mehr Spielraum bei der Gewinnplanung und bei Abschreibungen.

Was muss ich bei einem langen Geschäftsjahr beachten?

Auch wenn das erste Geschäftsjahr verlängert wird, müssen Löhne zum Ende jedes Kalenderjahres abgerechnet werden. Die Mehrwertsteuer richtet sich ebenfalls weiterhin nach dem Kalenderjahr. Zudem sollten Anfang und Ende des Geschäftsjahres in der Jahresrechnung und der Steuererklärung eindeutig angegeben werden. Für aussagekräftige Auswertungen empfiehlt der Beitrag ausserdem, ein Langjahr nicht direkt mit einem regulären Geschäftsjahr zu vergleichen, sondern Durchschnittswerte zu verwenden.

Wann lohnt sich ein abweichendes Geschäftsjahr?

Ein abweichendes Geschäftsjahr lohnt sich insbesondere für Unternehmen mit saisonalen Schwankungen oder hohen Investitionen in der Gründungsphase. Wird das Geschäftsjahr an den tatsächlichen Geschäftsverlauf angepasst, lassen sich Jahresabschluss, Steuerplanung und betriebswirtschaftliche Auswertungen oft sinnvoller gestalten. Der Beitrag empfiehlt ausserdem, frühzeitig einen Treuhänder oder Buchhaltungsexperten einzubeziehen, um Fehler bei der Planung des ersten Geschäftsjahres zu vermeiden.

Über den Autor

Martin Steinbrecher

Online Marketing Specialist

Martin Steinbrecher ist als Online Marketing Specialist bei pebe AG tätig. Er ist für die Verwaltung der Webseiten, den gesamten deutschsprachigen Leadfunnel und die Growth-Strategie zuständig. Zusätzlich leitet er mit seiner umfangreichen Erfahrung die Contentstrategie über sämtliche digitale Kanäle.

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