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Daten

EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO und die Schweiz

Von

Philipp Smolarz

·

Veröffentlicht am

17.11.2022

DSBVO und die Schweiz

DSGVO: Im Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Eine indirekte Folge für Schweizer Unternehmen ist die Anpassung der Schweizer Rechtsnormen, damit die EU unsere Datenschutzgesetzgebung als gleichwertig taxiert. Ganz direkte Folgen hat die Verordnung für Schweizer Unternehmen, die ihre Leistungen im EU-Raum anbieten – auch wenn die Verarbeitung der Daten auf hiesigem Territorium erfolgt. Es dürfte sich also für jede Firma lohnen, sich mit der Thematik zu beschäftigen.

Gültig für den ganzen EU-Raum

Die auf der Basis der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 erlassenen nationalen Gesetze weichen erheblich voneinander ab. Das heisst, wer von einem Verstoss betroffen ist, stösst bei der Durchsetzung seiner Rechte im internationalen Bereich auf grosse Schwierigkeiten. Die neue Verordnung löst jedoch alle nationalen Rechtsnormen ab.

Bedeutung für die Schweiz

Da die EU unseren Datenschutz nur anerkennt, wenn die wesentlichen Bestimmungen vergleichbar sind, muss die Schweiz nachziehen, um den grenzüberschreitenden Austausch von Daten nicht unnötig zu erschweren. Ungeachtet der Entwicklung des Rechts beachten aber viele Schweizer Unternehmen bereits heute die einschlägigen Rechtsnormen der EU.

Welche Unternehmen trifft es?

Betroffen von der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist jedes Unternehmen, das auch Daten für Niederlassungen sowie Tochtergesellschaften in der EU verarbeitet. Selbstverständlich gilt sowohl für Provider, als auch für Rechenzentren, die für EU-Unternehmen oder als Subunternehmer eines Datenverarbeiters tätig sind.

Die wichtigsten Neuerungen der EU-Datenschutzgrundverordnung

1. Wer grössere Mengen von Daten verarbeitet, hat dafür einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

2. Meldepflicht: Allfällige Verstösse sind der zuständigen Behörde sofort nach Bekanntwerden zu melden.

3. Dokumentationspflicht: Die Aktivitäten im Rahmen des Datenschutzes sind aufzuzeichnen.

4. Transaktionen sind so zu gestalten, dass nur diejenigen Daten verarbeitet werden, die für den Zweck der Transaktion erforderlich sind.

5. Einschätzung der Folgen: Heikle Datenverarbeitungsprozesse sind vorgängig einer Überprüfung zu unterziehen.

6. Die Betroffenen haben ein Recht zur Löschung ihrer Daten.

7. Jugendschutz: Unabhängig von geringen nationalen Unterschieden dürfen Kinder unter 13 Jahren keinesfalls Onlinedienste ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten nutzen.

8. Betroffene sollen sich in ihrer Sprache an die Datenschutzbehörde in ihrem Heimatstaat wenden können.

9. Verstösse gegen die Regeln können mit Bussen bis zu 20 Millionen geahndet werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Datenschutzverordnung der Europäischen Union. Sie schafft einheitliche Datenschutzregeln für alle EU-Mitgliedstaaten und stärkt die Rechte von Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Der Beitrag erklärt, dass die Verordnung seit Mai 2018 gilt und auch Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen haben kann.

Warum betrifft die DSGVO auch Unternehmen in der Schweiz?

Laut Beitrag kann die DSGVO auch für Schweizer Unternehmen gelten, wenn sie Waren oder Dienstleistungen im EU-Raum anbieten oder personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten. Zudem passt die Schweiz ihre Datenschutzgesetzgebung an, damit sie von der EU weiterhin als gleichwertig anerkannt wird und der grenzüberschreitende Datenaustausch erleichtert bleibt.

Welche Unternehmen sind von der DSGVO betroffen?

Der Beitrag nennt insbesondere Unternehmen, die Daten für Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU verarbeiten. Ebenfalls betroffen sein können Provider, Rechenzentren und Auftragsverarbeiter, die für Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union tätig sind.

Welche wichtigen Neuerungen bringt die DSGVO?

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören laut Beitrag die Benennung eines Datenschutzbeauftragten bei umfangreicher Datenverarbeitung, Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen, Dokumentationspflichten, das Prinzip der Datenminimierung, Datenschutz-Folgenabschätzungen bei risikoreichen Verarbeitungen sowie das Recht auf Löschung personenbezogener Daten.

Welche Folgen haben Verstösse gegen die DSGVO?

Der Beitrag weist darauf hin, dass Verstösse gegen die DSGVO mit erheblichen Geldbussen geahndet werden können. Je nach Schwere des Verstosses sind Sanktionen von bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen. Diese hohen Strafandrohungen sollen Unternehmen dazu motivieren, Datenschutz ernst zu nehmen und die gesetzlichen Vorgaben konsequent einzuhalten.

Warum sollten sich Schweizer Unternehmen frühzeitig mit der DSGVO beschäftigen?

Der Beitrag empfiehlt allen Unternehmen, sich frühzeitig mit den Anforderungen der DSGVO auseinanderzusetzen. Wer seine Datenschutzprozesse dokumentiert, nur notwendige personenbezogene Daten verarbeitet und geeignete organisatorische Massnahmen umsetzt, schafft die Grundlage für einen rechtskonformen Umgang mit Personendaten und reduziert das Risiko von Datenschutzverstössen.

Über den Autor

Philipp Smolarz

Inhaber und Geschäftsführer pebe AG

Seit weit mehr als einem Jahrzehnt ist Philipp Smolarz als Unternehmer in der Softwarebranche tätig. Seine Fachkenntnisse in der Buchhaltungsbranche fundieren auf die langjährige Praxiserfahrung in leitender Position. Neben seinem tiefgreifenden Branchenwissen liegen seine Kernkompetenzen insbesondere in der Strategieentwicklung, der Unternehmens- und Personalführung sowie im Marketing & Vertrieb.

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