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Buchhaltung

Abschreibungen - Die buchhalterischen Wertverluste erklärt

Von

Philipp Smolarz

·

Veröffentlicht am

11.11.2022

Abschreibungen

Über die Zeit verlieren Anlagevermögen wie bspw. Maschinen oder Fahrzeuge an Wert. Dies geschieht wegen des Verschleisses durch regelmässige Benutzung, Alterung, Preisverfall oder Unfallschäden. In der Buchhaltung werden solche Wertminderungen als Abschreibungen erfasst.

Schafft sich ein Betrieb eine neue Anlage an, werden die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten nicht als vollständiger Aufwand dieses Jahres erfasst, sondern auf die Jahre der Nutzung der Anlage verteilt. Damit kann der jährliche Wertverlust anschaulich dargestellt werden.

Wie entstehen Abschreibungen?

Wie bereits erwähnt, können Abschreibungen verschiedene Ursachen haben. Ein paar praktische Beispiele sind:

  • Abnutzung durch Verbrauch
  • Verschleiss über die Zeit
  • Verwitterung
  • Unfälle
  • Veraltung der Technik, aufgrund sonstiger technischer Fortschritte
  • Ablauf von Schutz- bzw. Nutzungsrechten

Höhe von Abschreibungen

Abschreibungen gelten als abzugsfähige Wertverluste und werden als Aufwand verbucht. Dadurch sinkt der Gewinn und die Steuerlast wird vermindert. Schauen Sie sich dazu das Merkblatt "Geschäftliche Betriebe" der ESTV an.

Beginn der Abschreibung

Abschreibungen beginnen nicht mit der tatsächlichen Nutzung, sondern mit dem Tag des Kaufes bzw. der Lieferung der Anlage. Es wird jedoch auf monats- und nicht tagesgenau gerechnet. Wird also meinem Unternehmen bspw. eine Landmaschine am 17. September geliefert, schreibt man den ganzen September ab: Bis zum Ende des Kalenderjahrs würde man vier Monate abschreiben. Man teilt dabei den jährlichen Abschreibungsbetrag durch 12 und multipliziert anschliessend mit der Anzahl der abzuschreibenden Monate.

abschreibungen

Ende der Abschreibung

Abgeschrieben wird solange, bis der Gebrauch der Anlage eingestellt wird oder sie keinen Buchwert mehr hat. Üblicherweise folgt dann Verkauf, Verlust oder Verschrottung. Anlagen deren Buchwert bei 0 liegt, können aber bei gutem Zustand trotzdem weiter benutzt werden. In diesem Fall wird die Anlage weiter genutzt, ohne dass weitere Abschreibungen anfallen.

Methoden für Abschreibungen

Generell unterscheidet man in zwei Methoden:

  • Direkte Abschreibung
    Hierbei zieht man den Aufwand direkt vom Wert des Gegenstands ab und weist ihn in der Bilanz aus. Die laufenden Abschreibungen zieht man dabei direkt von den Anschaffungskosten ab.
  • Indirekte Abschreibung
    Bei dieser Methode bildet man einen Korrekturposten zur Wertberichtigung, auf den dann zukünftige Abschreibungen kumuliert werden. Dazu muss man sämtliche Abschreibungen sammeln und als Wertberichtigungsposten ansetzen. In der Bilanz führt man sie mit negativem Vorzeichen auf der Aktivseite auf.

Darüber hinaus, kann man entscheiden, ob man linear oder degressiv abschreiben möchte:

  • Linear
    Hier verteilt sich der Betrag linear über die Nutzungsjahre.
  • Degressiv
    Beim degressiven Vorgehen, setzt man die Beträge der vorherigen Jahre höher an als in den nachfolgenden. Folglich sinken im Verlaufe der Zeit die Beträge. Das ist deshalb intuitiv, da der eigentliche Wert der Anlage in einer ähnlich degressiven Kurve abnimmt. Bspw. verlieren Waren wie Autos oder Computer in den ersten Monaten deutlich schneller an Wert als in späteren Phasen ihrer Nutzung.

Häufig gestellte Fragen

Sind Abschreibungen Aktiven oder Passiven?

Weder noch: Abschreibungen sind Aufwand in der Erfolgsrechnung. In der Bilanz vermindern sie den Wert der Aktiven, entweder direkt oder über eine Wertberichtigung, die als Minusposten bei den Aktiven steht.

Wie bucht man eine Abschreibung, und auf welches Konto?

Direkt: Abschreibungen an Anlagekonto, zum Beispiel Abschreibungen an Fahrzeuge. Indirekt: Abschreibungen an Wertberichtigung, zum Beispiel Abschreibungen an WB Fahrzeuge. Beides ist nach Art. 960a OR zulässig. Im Kontenrahmen KMU steht der Abschreibungsaufwand in der Kontengruppe 68.

Welche Abschreibungssätze gelten in der Schweiz?

Die ESTV nennt im Merkblatt A 1995 Höchstsätze für Geschäftsbetriebe, zum Beispiel Fahrzeuge 40 %, Maschinen 30 %, Mobiliar 25 % und EDV 40 %, jeweils degressiv vom Restbuchwert. Bei linearer Abschreibung gilt die Hälfte.

Über den Autor

Philipp Smolarz

Inhaber und Geschäftsführer pebe AG

Seit weit mehr als einem Jahrzehnt ist Philipp Smolarz als Unternehmer in der Softwarebranche tätig. Seine Fachkenntnisse in der Buchhaltungsbranche fundieren auf die langjährige Praxiserfahrung in leitender Position. Neben seinem tiefgreifenden Branchenwissen liegen seine Kernkompetenzen insbesondere in der Strategieentwicklung, der Unternehmens- und Personalführung sowie im Marketing & Vertrieb.

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