Kollektivgesellschaft
Wann eignet sich eine Kollektivgesellschaft?
Die Form der Kollektivgesellschaft wir häufig gewählt, wenn mehrere Personen ein Kleinunternehmen zusammen führen wollen. Durch einen Gesellschaftsvertrag schliessen sie sich zu einer Personengesellschaft zusammen und müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Typische Beispiele sind Restaurant- und Handwerkerbetriebe, sowie Anwaltskanzleien.
Bei der Geschäftsführung unterscheidet man zwischen dem Innen- und dem Aussenverhältnis:
Beim Aussenverhältnis handelt es sich um die Vertretung der Gesellschaft nach aussen. D.h. man definiert, in welchem Ausmass einzelne Gesellschafter die KlG nach aussen vertreten können. Man spricht von der Vertretungsmacht.
Das Innenverhältnis beschreibt die effektive Geschäftsführung. Anders ausgedrückt, es definiert inwiefern die Vertretungsmacht tatsächlich ausgeübt werden kann.
Falls nichts anderes beschlossen wurde, sind alle Gesellschafter Repräsentanten der Geschäftsführung.
Wer haftet?
Primär haftet die Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen. Darüber hinaus sind sämtliche Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch mit ihrem privaten Vermögen haftbar. Näheres dazu finden Sie in diesem Abschnitt des OR.
Namen des Unternehmens
Der Firmennamen eine KlG kann man beliebig wählen. Anders als bspw. beim Einzelunternehmen, können auch Fantasienamen und Ähnliches verwendet werden. Vorausgesetzt ist jedoch, dass der Namen der „Wahrheit“ entspricht und keine Verwirrung oder Täuschung verursacht. Zusätzlich zum gewählten Namen kommt der Zusatz „Kollektivgesellschaft“ oder dessen Abkürzung „KlG“.

Besteuerung
Die Kollektivgesellschaft an sich ist nicht steuerpflichtig. Die einzelnen Gesellschafter werden aber für ihr Einkommen und Vermögen besteuert. Dazu gehören sowohl der Lohn, als auch Gewinnanteile und Kapitalzinsen.
Die KlG wird erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000 MWST.-pflichtig.
Ausstieg
Möchte eine Kollektivgesellschaft übertragen werden, ist dies nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich. Ist diese gewährleistet, werden der Geschäftsbetrieb, sowie sämtliche Aktiva und Passiva überantwortet. Anders als beim Einzelunternehmen, kann der Firmenname unbegrenzt weiterverwendet werden.
Was sind die Vorteile…
- Simple Organisation der Geschäftsleitung
- Keine Mindestkapitalanforderung
- Tiefe Gründungskosten
- Keine Doppelbesteuerung
… und Nachteile
- Sowohl private, solidarische Haftung der Gesellschafter
- Zwei Gesellschafter vorausgesetzt
- Erfordert hohes Vertrauen zwischen den Gesellschaftern
- Entscheidungsfindung kann aufgrund verschiedener Meinungen erschwert sein
- Fremdkapitalbeschaffung ist erschwert