Kollektivgesellschaft

Wann eignet sich eine Kollektivgesellschaft?

Die Form der Kollektivgesellschaft wird häufig gewählt, wenn mehrere Personen ein Kleinunternehmen zusammen führen wollen. Durch einen Gesellschaftsvertrag schliessen sie sich zu einer Personengesellschaft zusammen und müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Typische Beispiele sind Restaurant- und Handwerkerbetriebe sowie Anwaltskanzleien.

Bei der Geschäftsführung unterscheidet man zwischen dem Innen- und dem Aussenverhältnis:

Beim Aussenverhältnis handelt es sich um die Vertretung der Gesellschaft nach aussen. D.h. man definiert, in welchem Ausmass einzelne Gesellschafter die Kollektivgesellschaft nach aussen vertreten können. Man spricht von der Vertretungsmacht.

Das Innenverhältnis beschreibt die effektive Geschäftsführung. Anders ausgedrückt, es definiert, inwiefern die Vertretungsmacht tatsächlich ausgeübt werden kann.

Falls nichts anderes beschlossen wurde, sind bei einer Kollektivgesellschaft alle Gesellschafter gemeinsam für die Geschäftsführung verantwortlich.

Wer haftet bei einer Kollektivgesellschaft?

Primär haftet die Kollektivgesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen. Darüber hinaus sind sämtliche Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch, das heisst gemeinsam, mit ihrem privaten Vermögen haftbar. Die Haftungsfrage ist eine wesentliche Überlegung bei der Wahl der Gesellschaftsform. Es ist wichtig, die Haftungsaspekte im Vierundzwanzigsten Titel des Obligationenrecht (OR) genauer zu betrachten.

Namen des Unternehmens bei einer Kollektivgesellschaft

Den Firmennamen eine Kollektivgesellschaft kann man beliebig wählen. Anders als bspw. beim Einzelunternehmen können auch Fantasienamen und Ähnliches verwendet werden. Vorausgesetzt ist jedoch, dass der Namen der „Wahrheit“ entspricht und keine Verwirrung oder Täuschung verursacht. Um mögliche Probleme mit dem Firmennamen von vornherein zu verhindern, ist es sinnvoll, wenn man sich von einem Sachverständigen oder Rechtsanwalt beraten lässt. Zusätzlich zum gewählten Namen kommt der Zusatz „Kollektivgesellschaft“ oder dessen Abkürzung „KlG“.

kollektivgesellschaft

Besteuerung

Die Kollektivgesellschaft an sich ist nicht steuerpflichtig. Die einzelnen Gesellschafter werden aber für ihr Einkommen und Vermögen besteuert. Dazu gehören sowohl der Lohn, als auch Gewinnanteile und Kapitalzinsen. Es empfiehlt sich für Kollektivgesellschaften in jedem Fall eine doppelte Buchhaltung zu führen.

Die KlG wird ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000 mehrwertsteuerpflichtig.

Ausstieg

Möchte eine Kollektivgesellschaft auf jemand anders übertragen werden, ist dies nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich. Ist diese gewährleistet, werden der Geschäftsbetrieb, sowie sämtliche Aktiva und Passiva übergeben. Anders als beim Einzelunternehmen, kann der Firmenname unbegrenzt weiterverwendet werden.

Bewertung der Gesellschaftsform

Kollektivgesellschaften haben diverse Vor- und Nachteile. Aufgrund der Situation sollte man die folgenden Punkte gem. seiner Ausgangslage bewerten.

Das sind die Vorteile der Kollektivgesellschaft…

… und das die Nachteile

Fazit Kollektivgesellschaft

Die Kollektivgesellschaft ist eine attraktive Rechtsform für Kleinunternehmen, die eine gemeinsame Führung und Haftung durch die Gesellschafter bevorzugen. Da die Gründung kostengünstig ist, stellt sie eine gute Alternative zur GmbH und AG dar, jedoch ist zu berücksichtigen, dass beiden Gesellschafter solidarisch und unbeschränkt mit dem privaten Vermögen haften. Eine Kollektivgesellschaft sollte nur gewählt werden, wenn das Vertrauen untereinander gross ist und die Zusammenarbeit sehr gut funktioniert. Schlussendlich ist der Entscheid für die Kollektivgesellschaft von verschiedenen individuellen Aspekten abhängig und man sollte sich aus privater, wie aus geschäftlicher Sicht überlegen, ob die Gesellschaftsform für den Zweck passend ist.

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