Firmenname – Tipps und Tricks zur Namensfindung

Sämtliche Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind, haben die Möglichkeit, sich einen Firmennamen zu geben. Dabei ist die Wahl des Namens weitgehend frei wählbar. Auch Fantasienamen dürfen dabei verwendet werden, sofern sie nicht irreführend sind oder dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Ausnahmen dabei bilden Vorschriften durch Gesetz wie bspw. Verletzung der Namensrechte. Die Ausnahmen sind am Schluss dieses Artikels aufgeführt.

Gebrauch des Firmennamens

Der vom Unternehmen gewählte Firmenname, muss in der Form, in der er im Handelsregister eingetragen wurde verwendet werden. D.h. er muss vollständig und unverändert auf sämtlichen Dokumenten vorzufinden sein. Zusätzlich sind aber auch Logos, Kurzformen oder Geschäftsbezeichnungen gebräuchlich vgl. OR Art. 954.

Tipps zur Namensfindung

Einen treffenden Namen findet man selten auf einen Schlag. Eine häufige Vorgehensweise ist, branchenspezifische Begriffe zu durchstöbern und im Team ein Brainstorming zu machen. Auch Namensgeneratoren, die man mit bereits gefundene Ideen füttert, können äusserst gute Unterstützung bieten. Hier ein paar Tipps, mit denen eine sinnvolle Namensgebung klappen sollte:

firmenname

Überprüfung und Schutz

Es ist überaus wichtig, dass der gewählte Name keine Namensrechte einer anderen Unternehmung verletzt. Damit würde man sich in die missliche Lage, verklagt zu werden bringen. Um zu prüfen, ob ein Name bereits eingetragen ist, verwenden Sie das Tool Regix vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister.

Schutz durch Handelsregistereintrag

Durch die Eintragung ins Handelsregister entsteht ein gewisser Schutz für den Firmennamen. Dieser ist aber nicht ganzheitlich und ist wie folgt gewährleistet:

Für Einzelfirmen, Kollektiv– und Kommanditgesellschaften gilt der Schutz nur lokal und nicht schweizweit, wenn der Firmenname ein Personenname ist. Die Namen von AGs und GmbHs hingegen, werden unbegrenzt und schweizweit geschützt.

Kontrollieren Sie auch, ob der von Ihnen gewünschte Name möglicherweise eine geschützte Marke verletzt. Suchen sie bereits eingetragene Marken auf dieser Seite. Durch den Handelsregistereintrag ist nur der Name Ihrer Unternehmung geschützt. Sichern Sie sich früh genug auch die Markenrechte daran, um auch Logo und Produkte zu schützen.

Sonderregelungen bei bestimmten Rechtsformen

Es existieren im Schweizer Recht gewisse Vorgaben, wenn bestimmte Rechtsformen gewählt wurden. Bspw. müssen bestimmte Zusätze oder Kürzel im Namen vorkommen. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht:

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