Schuldner – So kommst du an dein Geld

Als Schuldner bezeichnet man eine Person, die aufgrund eines vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses eine Leistung erbringen muss. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Geldschuld. Derjenige der vom Schuldner fordert wird als Gläubiger bezeichnet.

Schuldverhältnis

Normalerweise wird als Schuldner derjenige bezeichnet, der eine Geldschuld begleichen muss. Aber auch andere Verpflichtungen zur Leistungserbringung kann ein Schuldverhältnis begründen.

Man kann das Schuldverhältnis in zwei Kategorien unterscheiden:

Ein gesetzliches Schuldverhältnis gründet auf einer Rechtsnorm des Gesetzes. Denkbar sind bspw. Schadensersatzforderungen. Da keine vertragliche Beziehung besteht, bietet das Gesetz einem Geschädigten den Anspruch auf Genugtuung bzw. die Forderung der Ersatzforderung.

Diese Schuldverhältnisse gründen auf einer vertraglichen Abmachung, wie bspw. dem Kauf- oder Mietvertrag. Die Parteien treffen aufgrund eines Vertrages eine Vereinbarung, normalerweise in Form der gegenseitigen Leistungserbringung.

Schuldner

Was tun, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Kommt ein Schuldner der Forderung des Gläubigers nicht nach, kann dieser betrieben oder verklagt werden. Normalerweise gehen dabei einige Mahnungen vorher, es besteht jedoch keine Obligatorium.

Bei der Betreibung wird durch ein Betreibungsamt ein sogenannter Zahlungsbefehl, also eine Aufforderung, den geschuldeten Betrag zu bezahlen, ausgestellt. Kommt der Schuldner dieser Aufforderung nicht nach, kann das Betreibungsamt Vermögenswerte und Einkommen pfänden, damit die Schuld getilgt wird. Der Schuldner kann die Forderung des Gläubigers aber auch anfechten. In diesem Fall wird der Fall vor Gericht gebracht.

Liegt bspw. kein Vertrag vor, kann ein Gläubiger auch klagen. Dies setzt ein Schlichtungsverfahren bei einem Schlichtungsgericht voraus. Können sich die Beteiligten nicht einigen, kann der Schlichtungsrichter eine Klagebewilligung ausstellen. Damit kann der Gläubiger beim Gericht Klage einreichen. Dieser Schritt sollte jedoch erst ab einem bestimmten Betrag gemacht werden, da ein Klageverfahren häufig immense Kosten verursacht.

Kann eine Schuld verjähren?

Offene Rechnungen sind nicht ewig gültig. Normalerweise schaut ein Gläubiger sehr strikt darauf seine Leistung zu bekommen, deshalb ist es eher selten, dass eine Schuld tatsächlich verjährt. Trotzdem kommt es vor, dass Fehler passieren und eine offene Schuld gerät in Vergessenheit. In der Schweiz gilt im Normallfall die obligatorische Schulden-Verjährung nach zehn Jahren. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, die den Zeitraum der Verjährung verkürzen. Folgende Rechnung, Gebühren, Kosten verjähren bereits nach fünf Jahren:

Die Frist einer Verjährung beginnt stets beim Datum der Fälligkeit der jeweiligen Rechnung. Beispielsweise stellt ein Schreiner am 13.3.2018 Rechnung für eine Leistung die er am 10.3.2018 erbracht hat. Diese Schuld verjährt am 13.3.2023 und kann nicht mehr gefordert werden. Entscheidend für beide Parteien ist daher, dass sie Rechnungen und Belege aufbewahren. Der Schuldner, kann damit beweisen, dass er nicht mehr zahlungspflichtig ist und der Gläubiger begründet darauf seine Forderung.

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